Ab dem 15. März sollten Grundschüler und Schüler der 5. und 6. Klasse wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Premierminister Kretschmann und Kulturminister Eisenmann haben sich heute darauf geeinigt.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Bildungsministerin Dr. Susanne Eisenmann haben weitere Eröffnungsschritte an den Schulen vereinbart. Am Montag, dem 15. März 2021, wird erwartet, dass die Grundschulen mit allen Klassen unter Pandemiebedingungen zu einem Betrieb mit eingeschränkter Präsenz zurückkehren. Es wird auch erwartet, dass die weiterführenden Schulen ab dem 15. März 2021 zu einem Betrieb mit eingeschränkter Präsenz mit den Klassen 5 und 6 zurückkehren.
Premierminister Winfried Kretschmann betonte: „Es war mir wichtig, dass wir den ersten Schritt zur Eröffnung von Grundschulen und Kindertagesstätten machen. Weil die Jüngsten und ihre Familien am meisten unter der Sperrung leiden. Wir möchten Grundschulkindern mit regelmäßigen Operationen unter Pandemiebedingungen ein Stück ihres normalen Schulalltags zurückgeben. Dies ist eine Pandemie, da die Schüler in kleinen Klassen und festen Gruppen sind. Wir haben versprochen, dass wir im Rahmen weiterer vorsichtiger Eröffnungen auch weiterführende Schulen prüfen werden. Deshalb machen wir jetzt den nächsten vorsichtigen Schritt in den Klassen 5 und 6. Aber es ist mir wichtig zu betonen: Wir müssen sehr vorsichtig und immer Schritt für Schritt vorgehen – das sind wir unseren Kindern und Lehrern schuldig. Mit der Möglichkeit verstärkter Tests verfügen wir zusätzlich zu den bestehenden Vorsichtsmaßnahmen über ein zusätzliches Sicherheitsnetz, das die Schritte begleitet. „“
Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen
„Trotz des hohen Engagements der Fernlehrer gibt es keinen Ersatz für den Präsenzunterricht. Gemeinsames Lernen vor Ort und direkter Kontakt zwischen Schülern und Lehrern sind ebenfalls unerlässlich. Der Unterricht im Klassenzimmer ist daher aus pädagogischer Sicht erforderlich und auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Kindern mit sozial schwierigem Hintergrund oder mit Lernschwierigkeiten von zentraler Bedeutung “, sagt der Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann.
Für Grundschulen sollte der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen stattfinden (Kohortenprinzip). Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls zum Präsenzunterricht zurück. Alle Schüler kommen in das Schulgebäude und sollten gemäß den AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet immer noch nicht statt. Außerschulische Partner können, sofern sie ein wesentlicher Bestandteil des Schulbetriebs sind – beispielsweise für die ganztägige und flexible Unterstützung der Gemeinschaft – in den persönlichen Betrieb einbezogen werden. Wichtig ist hier aber auch, dass konstante Gruppen gebildet werden.
Spaziergänge und Ausflüge an die frische Luft sind auch mit festen Gruppen möglich. Alle anderen außerschulischen Veranstaltungen sind jedoch bis auf weiteres nicht möglich. Für die Grundschulen bedeuten diese Eröffnungsschritte, dass sie ab dem 15. März 2021 keine Notfallversorgung mehr anbieten müssen. Mit diesem Schritt wird die Notfallversorgung auch für die Klassen 5 und 6 weggelassen, während die Notfallversorgung weiterhin verfügbar ist Klasse 7.
„Diese Eröffnungsschritte sind auch aus infektiösen Gründen sinnvoll und korrekt. Zahlreiche Antworten der Grundschulen zeigen, dass der derzeitige Wechsel zu einer größeren Mischung von Gruppen und mehr Kontakten führt, da gleichzeitig auch die Notfallversorgung in Anspruch genommen wird. Das Prinzip der festen Gruppen kann im eingeschränkten regulären Betrieb eindeutig am besten garantiert werden “, sagt Eisenmann.
Die bestehenden Regelungen gelten weiterhin für die Abschlussklassen. Die Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit dem 22. Februar 2021 abwechselnd von Angesicht zu Angesicht und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen selbst entscheiden, wie sie mit dem Angebot von Angesicht zu Angesicht umgehen. Schülern ab der 7. Klasse wird zunächst weiterhin Fernunterricht erteilt. Dieser Rahmen gilt zunächst bis zu den Osterferien. Wenn die Infektionssituation es zulässt, sollte der Unterricht auf andere Jahre ausgedehnt werden. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen und noch erweiterten Testangeboten vor Ort sollten Schüler, die im Klassenzimmer unterrichten, auch ein freiwilliges Testangebot in Anspruch nehmen.
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