„In so genannten Schwarzwaldverfahren werden ganzjährig befahrbare Anbindungen von landwirtschaftlichen Höfen an das Straßennetz sowie die Verbesserung der Erschließung der Grünland- und Waldflächen realisiert. Dies fördert die Offenhaltung der Schwarzwaldtäler, die effiziente Waldbewirtschaftung und den Tourismus“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, am 5. Dezember 2022, anlässlich der Übergabe des Förderbescheids von rund 115.000 Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Zusammenlegung Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach) (Landkreis Emmendingen).
Schwarzwaldverfahren sind eine besondere Art von Zusammenlegungsverfahren im Rahmen der Flurneuordnung. In derzeit knapp 40 dieser Projekte wird über Jahre hinweg das Wegenetz in den Tälern des Schwarzwaldes sukzessiv ausgebaut. In Abstimmung mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern erfolgen die Wegebaumaßnahmen in den teilweise nur schwer zugänglichen Gebieten.
„In Kollnau bezuschussen Bund und Land mit 80 Prozent den für das Jahr 2023 geplanten Ausbau des Harnischwaldweges. Insgesamt erhält das für die Landwirtschaft und den Naturschutz bedeutsame Projekt somit bereits 1,1 Millionen Euro Fördergelder“, sagte Staatssekretärin Sabine Kurtz bei der Übergabe des Förderbescheides an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft.
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Waldkirch-Kollnau (Kohlenbach)
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung und Landentwicklung
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung
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