Das Land fördert weitere 15 Projekte durch das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ mit insgesamt rund 1,1 Millionen Euro. Unter den 15 Projekten sind drei Leuchtturmprojekte in Hausach, Bebenhausen und Weinsberg. Hinzu kommen zwölf Konzeptgutscheine für Projekte in Gutenzell-Hürbel, Königsfeld, Tannheim, Gutach, Rottenburg, Bahlingen, Bretten, Hornberg, Stuttgart-Rohracker, Gerabronn, Sigmaringen und Hüfingen. Es handelt sich um die letzte reguläre Tranche des Sonderprogramms; diese Mittel sind nunmehr vollständig aufgebraucht.
Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, sagte: „Ich habe mich sehr über das große Interesse am Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ gefreut. Mit diesem Programm haben wir ein starkes und ermutigendes Zeichen gesetzt: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme.“
Denkmaleigentümer bei der Schaffung von Wohnraum unterstützen
„Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele im Land dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Ministerin Razavi weiter. „Viele dieser Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer Denkmalförderung Jahr für Jahr. Mit dem Sonderprogramm sind wir jetzt noch einen Schritt weitergegangen: Wir unterstützen damit bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten und fördern verstärkt die Umsetzung besonders spannender Projekte. Diese Projekte zeigen beispielhaft, was man aus einem Denkmal machen kann.“
Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ ist im Mai 2022 gestartet. Es soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Insgesamt sind beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) seit Mai über 140 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen. Gefördert wurden insgesamt sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Millionen Euro.
Weitere 640.000 Euro angekündigt
Damit sind die Mittel des Sonderprogramms zunächst ausgeschöpft. Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne haben jedoch am 8. Dezember 2022 angekündigt, in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 weitere Mittel in Höhe von jeweils 320.000 Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung stellen zu wollen. Vorbehaltlich eines entsprechenden Landtagsbeschlusses können damit im nächsten Jahr weitere Projekte gefördert werden. Diese werden voraussichtlich aus den bereits eingegangenen Anträgen ausgewählt; eine erneute Ausschreibung ist nicht vorgesehen.
Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen der letzten Tranche
Inspiriert von Landesregierung BW