In Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche darf die Maske auch in der Warnstufe abgenommen werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf einigte sich der Chef des Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, in einem Gespräch mit Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Clubwirtschaft.
Die Ausnahme von der Maskenpflicht soll in der Warnstufe nur gelten, wenn der Zugang auf geimpfte und genesene Personen beschränkt ist (2G). Je nachdem, ob die Räumlichkeiten ausreichend belüftet sind, können die Clubs dann mit voller Auslastung betrieben werden. Betriebe, die nicht über ausreichende Belüftung oder Luftreinigung verfügen, dürfen nur maximal 70 Prozent ihrer Kapazität nutzen. CO2– Ampeln sollen Ihnen helfen zu erkennen, ob Sie lüften müssen. Die Ausnahmegenehmigungen können widerrufen werden, wenn sich die bundesweite oder regionale Infektionslage verschlechtert.
„Wir beobachten leider viel mit den sinkenden Außentemperaturen Verschlimmerung des Infektionsprozesses. Trotz aller Bemühungen ist die Impfrate noch nicht hoch genug, um diese Entwicklungen einzudämmen. Wir müssen daher die Ausnahme von der Maskenpflicht bei Erreichen der Warnstufe etwas einschränken – wir lassen aber weiterhin Menschen ohne Maske tanzen“, sagte Amtschef Uwe Lahl nach den Gesprächen.
Gute und sichere Lösung für Gäste und Unternehmen
Der DEHOGA-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt ergänzt: „Der 2G-Standard in Verbindung mit den anspruchsvollen, geprüften Hygienekonzepten der Betriebe ist eine gute Grundlage für ein sicheres, verantwortungsvolles Club- und Diskothekenerlebnis ohne Maske auf der Tanzfläche. Wir freuen uns, dass wir nun gemeinsam eine gute und sichere Lösung für Gäste und Betriebe für die Corona-Warnstufe gefunden haben. „
Und Theresa Kern, die Vorsitzende der Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg, sagte: „Clubatmosphäre und das Tragen einer Maske schließen sich leider aus. Die nun vereinbarten einheitlichen Regelungen sind ein guter Kompromiss zwischen einer möglichst sicheren Partyatmosphäre mit einer geringen Infektionsrate und einer sicheren wirtschaftlichen Perspektive für unsere Szene. Wir freuen uns auf die offene und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und sind uns sicher, auch in Zukunft gemeinsam tragfähige Lösungen für den kommenden Winter zu finden. „
Vor dem Hintergrund der geringen Infektionsrate konnten die Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg im Sommer wieder öffnen. Auf Grundlage eines von der DEHOGA in Abstimmung mit dem Sozialministerium erstellten Musterhygienekonzepts konnten die örtlichen Gesundheitsämter auf der Tanzfläche in Clubs und Diskotheken eine Ausnahme von der Maskenpflicht erteilen. Dabei wurden die Anforderungen des Probenhygienekonzeptes sowie die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
Die Landesregierung hatte mit dem 11. Corona-Verordnung Mitte September wurde in Vorbereitung auf den Herbst/Winter ein Stufenkonzept eingeführt, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Dementsprechend gelten strengere Schutzmaßnahmen, wenn definierte Schwellenwerte überschritten werden. Das ist damit Erreichen der Warnstufe der Fall seit Mittwoch, 3. November 2021. „Die Intensivstationen sind bereits mit vielen COVID-19-Erkrankten belegt und die Prognose steigt weiter. Es gilt daher jetzt zu handeln, um die Versorgung aller Notfallpatienten auch weiterhin gewährleisten zu können“, sagte Amtsleiterin Lahl.
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Inspiriert von Landesregierung BW