Die Gemeinde Hügelsheim steht im Fokus eines Zivilverfahrens wegen Schadensersatzforderungen aufgrund von PFC-Belastung von Ackerflächen und Grundwasser. Der Verkündungstermin, der ursprünglich für den 11. Juli geplant war, wurde auf den 25. Juli verschoben, um der Klägerseite mehr Zeit für Stellungnahmen zu geben.
Im Zuge der Affäre, die die Vergiftung von Böden und Grundwasser in Teilen von Baden-Baden und Rastatt betrifft, wird die Gemeinde Hügelsheim rund 150.000 Euro Schadensersatz fordern. Die Vergiftung wurde durch die Aufbringung von PFC-belastetem Material auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verursacht, was zur Verunreinigung des Grundwassers und sogar zur Schließung eines Trinkwasserbrunnens führte.
PFAS, auch bekannt als per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, sind synthetische Stoffe mit wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften. Trotz ihrer weit verbreiteten Verwendung in Produkten wie Kleidung, Lebensmittelverpackungen und Feuerlöschschäumen, haben Studien gezeigt, dass PFAS gesundheitsschädlich sein können. Negativen Auswirkungen auf die Leber, das Hormon- und Immunsystem, den Fettstoffwechsel und sogar die Fruchtbarkeit werden ihnen zugeschrieben.
Die Europäische Chemikalienagentur hat bereits Vorschläge für Verbote von bestimmten PFAS wie PFOS und PFOA veröffentlicht, jedoch steht eine endgültige Entscheidung noch aus. Die Klage der Gemeinde Hügelsheim könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle schaffen und die Bedeutung des Schutzes von Umwelt und Gesundheit vor schädlichen Chemikalien herausstellen.
Der Verkündungstermin am 25. Juli um 15 Uhr im Landgericht Baden-Baden wird somit richtungsweisend für die rechtliche Verantwortung bei Umweltschäden durch PFC und könnte weitreichende Konsequenzen für die Beklagten und die Gemeinde Hügelsheim haben.
– NAG