In den Verhandlungen über die Investitionen der Bundesregierung zur Ausweitung der ganztägigen Angebote für Grundschüler hat der Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann kurz vor Weihnachten eine Einigung mit der Bundesregierung erzielen können.
Die Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche, Franziska Giffey, sowie für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, haben akzeptiert, dass das Land Baden-Württemberg eine Protokollerklärung zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern für abgeben sollte die Ausweitung der Ganztagsbetreuung, die durch die umfassende Förderung hochwertiger kommunaler Pflege ermöglicht wurde.
In der Protokollerklärung des Landes heißt es, dass das Kulturministerium als höchste Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung verlässlicher Qualitätskriterien garantiert, die Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung sind. Wenn die Qualitätskriterien erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, die Aufsicht als Schulbehörde an die Kommunen zu delegieren. Die letztendliche Verantwortung liegt beim Kulturministerium. Entsprechend der mit der Bundesregierung vereinbarten Protokollerklärung unterzeichnete Bildungsminister Eisenmann am Tag vor Heiligabend die Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesregierung für das Land Baden-Württemberg.
Wahlfreiheit für Eltern
„Ich freue mich sehr, dass wir eine Einigung erzielt haben. Damit können nun auch die hochwertigen kommunalen Pflegeangebote in Baden-Württemberg von den Bundesmitteln profitieren. Mein Ziel war es, dass diese bewährten Angebote, die bei Eltern beliebt sind, mit zusätzlichen Bundesmitteln erweitert werden können “, sagt Eisenmann. Dieses Ziel wurde nun erreicht. „In Baden-Württemberg setzen wir auf ein konstruktives Zusammenleben von Ganztagsbetreuung und Pflege und auf echte Wahlfreiheit für die Eltern“, sagte der Minister. Dies muss auch gelten, wenn Bundesmittel für die Erweiterung verwendet werden.
Dem Abkommen gingen intensive Verhandlungen zwischen Bund und Land Baden-Württemberg voraus. In der auf Ebene der Bundeskanzleien der Bundesländer ausgehandelten Verwaltungsvereinbarung wurden zunächst die Betreuungsangebote weggelassen, die traditionell unter der Aufsicht der städtischen Schulbehörden in Baden-Württemberg stehen.
Ein Treffen zwischen Bildungsminister Eisenmann, Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 11. Dezember 2020 in Berlin ebnete den Weg zum Durchbruch, der nun mit einer ergänzenden Erklärung des Landesprotokolls stattgefunden hat. „Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir an konstruktiven Diskussionen interessiert sind. In allen Diskussionen habe ich aber auch deutlich gemacht, dass die Interessen von Kindern und Eltern in Baden-Württemberg uneingeschränkt berücksichtigt werden müssen. Ich bin froh, dass dies jetzt möglich ist und dass alle Angebote, die die Qualitätskriterien erfüllen, auch finanziert werden können “, sagt Eisenmann.
Verwaltungsvereinbarung für die ganztägige Betreuung
Die Verwaltungsvereinbarung über die „Bundesfinanzhilfe für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Infrastruktur der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ sieht vor, dass das Land Baden-Württemberg rund 97,6 Millionen Euro von der Bundesregierung für Investitionen in die Quantität finanziert und eine qualitative Ausweitung der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder sollte erhalten.
Ohne die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hätten rund 80 Prozent der ganztägigen Angebote in Baden-Württemberg für Grundschulkinder unter kommunaler Aufsicht nicht aus Bundesmitteln finanziert werden können. Derzeit besuchen fast 240.000 Schüler im Grundschulalter eine derart flexible kommunale Pflegeeinrichtung in Baden-Württemberg.
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Inspiriert von Landesregierung BW