Die Stiftung „Reha-Fonds Dr. Traugott Bender“ hat 2020 rund 320.000 Euro an zinslosen Krediten an ehemalige Straftäter verzeihen. Der Fonds ermöglicht ehemaligen Straftätern einen wirtschaftlichen Neuanfang und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung weiterer Straftaten.
Das Stiftung „Rehabilitationsfonds Dr. Traugott Bender“ insgesamt 99 Kredite in Höhe von rund 320.000 Euro an Straftäter nach Verbüßung der Strafe im Jahr 2020 vergeben. Das Darlehen soll überschuldeten Straffälligen einen Neustart nach der Verbüßung ihrer Strafe ermöglichen. Eine erfolgreiche Umschuldung hilft, neue Straftaten aufgrund wirtschaftlicher Not zu vermeiden. Es erhöht auch die Chancen, dass der Verletzte tatsächlich Wiedergutmachung findet – zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld.
Justiz- und Migrationsminister von Baden-WürttembergWürttemberg Marion Gentges sagte: „Der Rehabilitationsfonds hilft überschuldeten Straftätern bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach Verbüßung ihrer Strafe und trägt damit zur finanziellen Wiedergutmachung der Opfer und Gläubiger bei.“
Stiftung „Rehabilitationsfonds Dr. Traugott Bender“
Nach Angaben des ehemaligen Justizministers Dr. wurde 1974 beim Justizministerium die Stiftung Traugott Bender gegründet. Bis Ende 2020 wurden seither 5.100 Kredite mit einem Volumen von 25.527.882,25 Euro vergeben. Das Geld wird direkt an die Gläubiger ausgezahlt. Der Kreditnehmer zahlt das Darlehen dann innerhalb von fünf Jahren in monatlichen Raten an die Stiftung zurück. Von dem insgesamt gewährten Darlehensvolumen wurden bereits 23.330.834,49 Euro (91,39 Prozent) an die Stiftung zurückgezahlt. Lediglich Forderungen in Höhe von 1.624.719,97 Euro (6,36 Prozent) mussten abgeschrieben oder verzichtet werden.
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