Energie, Umwelt & Verkehr

Umweltministerium kündigt Radon-Präventionsgebiete an

Das Umweltministerium hat insgesamt 29 Gemeinden im Süd- und Mittelschwarzwald als Radon-Schutzgebiete ausgewiesen. Um die Menschen dort vor der Gefährdung durch radioaktives Gas zu schützen, müssen Arbeitgeber Radon messen.

Das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz und Energiewirtschaft hat eine Allgemeinverfügung zur Ausweisung der Radon-Schutzgebiete in Baden-Württemberg erlassen. Die Vorschrift tritt am 15. Juni 2021 in Kraft. „Damit kommt das Ministerium einer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Strahlenschutzgesetz nach“, sagte Umweltministerin Thekla Walker.

Danach sind die Länder verpflichtet, Bereiche zu ermitteln und festzulegen, in denen in einer erheblichen Anzahl von Gebäuden mit Überschreitungen des gesetzlichen Richtwertes für das radioaktive Gas Radon zu rechnen ist.

Nicht alle Radonwerte sind in den Schutzgebieten zu hoch

Die Ausweisung von insgesamt 29 Gemeinden im Süd- und Mittelschwarzwald basiert auf einer Prognose der Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und eine zusätzliche Betrachtung der geologischen Karte für Uran in Gesteinen, aus denen das Radon stammt. „Die Definition bedeutet keineswegs, dass die Radonbelastung in jedem Gebäude der Gemeinden zu hoch ist, sondern lediglich, dass die geschätzte Wahrscheinlichkeit dafür etwa dreimal so hoch ist wie im Bundesdurchschnitt“, erklärte Walker. „Wir alle müssen dort genauer hinschauen, um das Radonrisiko für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren.“

Radon muss an Arbeitsplätzen gemessen werden

Daher sind Arbeitgeber in diesen Bereichen verpflichtet, an Arbeitsplätzen im Erdgeschoss und Keller Radon zu messen und bei höheren Werten gegebenenfalls Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Bei Neubauten muss im Vorfeld ein besserer Schutz geplant werden.

Das Umweltministerium gab zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 16. Februar 2021 allen Bürgern und Organisationen die Möglichkeit, sich zu den Bereichen zu äußern. Eine Bürgerbeteiligung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch hörte das Umweltministerium allen interessierten Kreisen zu, um seinen Ansatz einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und die Anliegen und Fragen der Betroffenen erleben und beantworten zu können.

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Land informiert umfassend über Radon

„Das Thema Radon ist uns sehr wichtig“, sagte Minister Walker, „wir wollen die Menschen im Land über die Gefahr aufklären und wie man sich am besten davor schützt.“

Wer mehr über das Thema Radon und die Bedeutung der Definition für sich erfahren möchte, kann am 9. Juni an den Online-Veranstaltungen der Radon-Beratungsstelle des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) teilnehmen 14.06.2021 um 18:00 Uhr und am 10. und 15.06.2021 jeweils um 19:00 Uhr im Internet bietet an. Die Veranstaltungen sind Teil einer Reihe von Angeboten, die das Umweltministerium den Bürgern im Rahmen der Informationskampagne „Von Grund auf sicher“ anbietet.

zusätzliche Information

Radon ist überall in der Umwelt vorhanden. Es kann durch Risse, Risse und undichte Fugen in Gebäude eindringen und sich bei schlechter Belüftung in der Luft anreichern. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass selbst vergleichsweise geringe Radonmengen in Gebäuden über Jahrzehnte zu Lungenkrebs bei Bewohnern führen können. Radon ist nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs.

Nicht jede Region ist gleichermaßen von dem Problem betroffen. In einigen Gebieten müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, um den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sieht das Strahlenschutzgesetz die Ausweisung sogenannter Radon-Schutzgebiete vor.

Um die Bevölkerung besser über die gesundheitlichen Folgen von Radon aufzuklären, hat das Umweltministerium die Informationskampagne „Von Grund auf sicher – live radonsicher“ gestartet und Aufbau der Radon-Beratungsstelle Baden-Württemberg an der LUBW-Landesanstalt für Umwelt. Es bietet Ratsuchenden „Hilfe zur Selbsthilfe“ und gibt grundlegende Informationen zum Thema Radon.

Umfangreiches Informationsmaterial und eine Karte der 29 Gemeinden finden Sie auf der Website des Umweltministeriums oder auf dem LUBW-Website.

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Die LUBW-Radonberatungsstelle ist per E-Mail radon@lubw.bwl.de oder telefonisch (0721 5600-2357).

Die aus der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Kommentare und Fragen sind nun zusammen mit den Testergebnissen und den Antworten des Umweltministeriums auf der Website anonym abrufbar. Dort kann auch die Allgemeinverfügung mit der amtlichen Begründung eingesehen werden.

Umweltministerium: Schutz vor Radon

Umweltministerium: Radon-Schutzgebiete in Baden-Württemberg

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: Radon

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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