Verbraucherschutzminister Peter Hauk möchte das erfolgreiche Modell der Lebensmittelkontrolle auf die Tierschutzkontrolle übertragen.
„Das Staatliches Kontrollteam für Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg (LKL) hat sich als wichtiger und verlässlicher Partner der Verwaltung im Bereich der Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln etabliert. Das derzeit zwölfköpfige interdisziplinäre Team unterstützt seit fünf Jahren erfolgreich die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg “, sagte der Verbraucherschutzminister Peter Hauk. Dieses Erfolgsmodell sollte nun auch auf die Tierschutzkontrolle übertragen werden, indem die Aufgaben der Tierschutzüberwachung beim Regionalrat Tübingen gebündelt werden. Um dies zu tun, die Abteilung für Tiergesundheit und Verbraucherschutz erweitert um das Thema „Tierschutz“. „Die erweiterte Personaleinheit soll die für den Tierschutz zuständigen unteren Verwaltungsbehörden unterstützen, beispielsweise bei der Überwachung von„ großen “Unternehmen oder Unternehmen, deren Überwachung besondere, gründliche Fachkenntnisse erfordert. Sie sollte auch als Kontaktperson für spezielle Fokusprüfungen zur Verfügung stehen “, sagte Hauk.
Überregionale Sicht der Tatsachen
Die Bearbeitung von Projekten ermöglicht es dem LKL, standardisierte Daten zu bestimmten Themen für ganz Baden-Württemberg zu sammeln und sich so einen überregionalen Überblick über die Fakten zu verschaffen. In den letzten Jahren hat sich das LKL unter anderem auf die eingehende Überprüfung der Rückverfolgbarkeitssysteme von Lebensmittelunternehmen spezialisiert. Rückverfolgbarkeitssysteme werden unter anderem eingesetzt, um unsichere Lebensmittel so schnell und vollständig wie möglich vom Markt zu nehmen und damit die Verbraucher zu schützen. Mit diesen Systemen können aber auch Produktansprüche, beispielsweise in Bezug auf regionale Lebensmittel, auf Plausibilität überprüft werden. „Das Expertenwissen des LKL und die landesweiten Aktivitäten tragen wesentlich zu besseren und einheitlicheren offiziellen Kontrollen bei“, sagte Minister Hauk.
Darüber hinaus wurden Projekte in Unternehmen durchgeführt, die Kosmetika, Materialien mit Lebensmittelkontakt und Lebensmittel herstellen und verarbeiten. Bei den kontrollierten Lebensmittelunternehmen hat das LKL Brauereien, Großküchen, Cateringunternehmen sowie Unternehmen, die Produkte mit der Bezeichnung „ohne Gentechnik“ herstellen und verkaufen, überprüft. Das LKL ist mit den Steuergeräten in anderen Ländern Deutschlands vernetzt. Durch den Erfahrungsaustausch und die Arbeit an gemeinsamen Themen soll auch die Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Einheiten in den anderen Bundesländern gefördert werden, so dass die Überwachungsaktivitäten letztendlich bundesweit optimiert werden sollen. Die Ergebnisse der Kontrollen in großen Bäckereien und Brauereien in Baden-Württemberg fließen bereits in diese transnationalen Projekte ein.
Kontaktstelle für Baden-Württemberg
Das LKL verfügt auch über die nationalen Kontaktstellen für das europaweite Schnellwarnsystem für Lebensmittel- und Futtermittel (RASFF) und das System zur Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Verwaltung (AAC). Über das Schnellwarnsystem RASFF werden Meldungen im Bereich Lebensmittel und Futtermittel, die ein Gesundheitsrisiko darstellen, zwischen den Behörden der Länder der Europäischen Union ausgetauscht. Bei geringfügigen Verstößen reicht es häufig aus, die Ware aus dem Verkauf zu nehmen. Wenn andererseits die damit verbundenen Gefahren besonders schwerwiegend sind, wird der Verbraucher über das Portal Lebensmittelwarnung.de gewarnt oder informiert. Das AAC-Informationssystem dient zum Austausch von Informationen über Lebensmittelbetrug und allgemeine Hilfeanfragen. Das LKL wird durch die Unterstützung der staatlichen Kontaktstelle stets über aktuelle Themen auf dem Laufenden gehalten und stellt sicher, dass Informationen schnell an die Überwachungsbehörden weitergegeben werden.
Das interdisziplinäre Team besteht derzeit aus zwei Lebensmittelchemikern, drei Lebensmitteltechnologen, zwei Lebensmittelinspektoren, einem Anwalt, einem Agrarwissenschaftler, einem Agrarbiologen und einem Assistenten unter der Leitung eines offiziellen Tierarztes. Die Personalabteilung „Tiergesundheit und Verbraucherschutz“ hat ihren Sitz im Regionalrat Tübingen. Bisher hat die Personalabteilung hauptsächlich Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit und der Überwachung von Tierarzneimitteln wahrgenommen. Das geplante neue Fach „Tierschutz“ soll zunächst mit zwei offiziellen Tierärzten ausgestattet werden.
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Inspiriert von Landesregierung BW