Theodor Thewes neuer Präsident des Arbeitsgerichts Mannheim
Mit Wirkung zum 1. November 2023 hat Theodor Thewes das Amt des Präsidenten des Arbeitsgerichts Mannheim übernommen. Er tritt damit die Nachfolge von Rolf Maier an, der Ende Oktober 2023 in den Ruhestand verabschiedet wurde. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges gratulierte Thewes zu seiner neuen Position und wünschte ihm viel Erfolg und Freude bei seiner neuen Aufgabe.
Theodor Thewes verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und ist seit 2014 als Vizepräsident am Arbeitsgericht Mannheim tätig. Er ist in der baden-württembergischen Justiz bereits für seine Führungsqualitäten und seine außerordentliche richterliche Befähigung bekannt. Ministerin Gentges lobte außerdem Thewes‘ Engagement über die reine Richtertätigkeit hinaus, insbesondere die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Heidelberg.
Geboren 1960 in Haltern, Nordrhein-Westfalen, begann Theodor Thewes sein Jurastudium an der Universität in Heidelberg im Jahr 1980. Nach seiner Einstellung in den höheren Justizdienst im Oktober 1989 war er zunächst am Arbeitsgericht Pforzheim tätig. Darüber hinaus war Thewes als Prüfer im Ersten Juristischen Staatsexamen an der Universität Heidelberg tätig und leitete die Arbeitsgemeinschaften der Rechtsreferendare im Arbeitsrecht bei den Landgerichten Mannheim und Heidelberg.
Die Berufung von Theodor Thewes zum Präsidenten des Arbeitsgerichts Mannheim wird voraussichtlich positive Auswirkungen auf die effiziente und professionelle Durchführung von Arbeitsgerichtsverfahren in der Region haben. Seine langjährige Erfahrung und sein Engagement für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts werden dazu beitragen, dass das Arbeitsgericht Mannheim weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten leistet.