Die Auszahlung der Subventionen für das Pilotprojekt Obst- und Weinanbau-Ertragsversicherung ist abgeschlossen. Rund drei Millionen Euro wurden an 1.290 Wein- und Obstbauern des Landes ausgezahlt. Das Bewerbungsverfahren für das Wachstumsjahr 2021 läuft bis zum 1. März 2021.
„Die große Resonanz auf die Möglichkeit, sich in der Landwirtschaft gegen starken Frost, Stürme und starken Regen zu versichern, bestätigt unser Anliegen, den Landwirten eine zuverlässige Planung und Verantwortung zu ermöglichen. Das erste Jahr zeigt bereits, dass die Landwirte bereit sind, Verantwortung für die Verhütung operationeller Risiken zu übernehmen „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk. Hauk war sehr zufrieden mit dem Ergebnis der bislang einzigartigen Finanzierungsmaßnahme in Deutschland.
Nachdem die staatlichen Subventionen für Versicherungsprämien im Dezember 2020 in den meisten Fällen ausgezahlt wurden, ist der Auszahlungsprozess nun endgültig abgeschlossen. Im ersten Jahr des Pilotprojekts zur Förderung der Versicherungsprämien konnte das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz rund drei Millionen Euro an 1.290 Wein- und Obstbauunternehmen des Landes auszahlen.
Versicherungsschutz als Unternehmensrisikovorsorge
Wie wichtig Versicherungsschutz als Instrument zur Verhütung operationeller Risiken sein kann, zeigten die frostigen Nächte Anfang April und Mai 2020, die in Baden-Württemberg mehrere tausend Hektar Obstgärten und Weinberge teilweise schwer beschädigten. „Die Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg hat sich im ersten Jahr positiv auf die teilnehmenden Unternehmen ausgewirkt und sollte weiterhin den Ton angeben“, sagte Minister Hauk. Diese Einschätzung wird auch von den zahlreichen Neuankömmlingen des Förderprogramms für das Anbaujahr 2021 bestätigt. Für den Förderzeitraum 2021 wird davon ausgegangen, dass die Zahl der teilnehmenden Obst- und Weinbauern zunehmen wird. Gleichzeitig wird der Bedarf an Subventionen steigen, was auch durch Versicherungsprämien verstärkt wird und in einigen Fällen aufgrund des Schadens erheblich zunimmt. Das Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz ist dennoch zuversichtlich, dass die für das Wachstumsjahr 2021 verfügbaren Mittel ausreichen werden.
Nach dem erfolgreichen Start der Förderung von Versicherungsprämien in Baden-Württemberg folgen nun auch andere Bundesländer diesem Beispiel oder haben ähnliche Maßnahmen angekündigt. Die Bewerbungsfrist für das laufende Jahr endet am 1. März 2021.
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Inspiriert von Landesregierung BW