Der Stuttgarter Fernsehturm und das frühkeltische Machtzentrum Heuneburg wurden erfolgreich in das nationale Vorauswahlverfahren für das UNESCO-Welterbe aufgenommen und werden nun auf die deutsche Vorschlagsliste für das Welterbe gesetzt. Die Entscheidung wurde von der Kulturministerkonferenz gesteuert, die feststellte, dass beide Stätten thematische Lücken in der Welterbeliste füllen können.
Der Stuttgarter Fernsehturm, als technisches Denkmal der Nachkriegszeit, und Heuneburg, ein frühkeltischer Fürstensitz, haben damit die Chance, von der UNESCO als Welterbestätten anerkannt zu werden. Allerdings wird es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch einige Jahre dauern. Die Nominierungen müssen mindestens ein Jahr in der nationalen Tentativliste eingetragen sein, bevor sie als Welterbeanträge bei der UNESCO eingereicht werden können.
Sollten die Stätten letztendlich in die Welterbeliste aufgenommen werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen. Zum einen würde es die internationale Anerkennung der historischen und technischen Bedeutung des Stuttgarter Fernsehturms sowie der frühkeltischen Machtzentren unterstreichen. Dies könnte zu einer verstärkten touristischen Attraktivität führen und die internationale Aufmerksamkeit auf diese Regionen lenken.
Darüber hinaus könnte die Aufnahme in die Welterbeliste auch dazu beitragen, die Erhaltung und den Schutz der Stätten zu stärken, da UNESCO-Welterbestätten einen besonderen Status genießen und entsprechend gefördert werden. Dies könnte wiederum langfristige positive Auswirkungen auf die historische und kulturelle Landschaft der Region haben.
Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung der UNESCO ausfallen wird, aber die Nominierung der Stätten ist bereits ein wichtiger Schritt in Richtung internationaler Anerkennung und Schutz ihres einzigartigen kulturellen Erbes.