Das Steuerstrafverfahren kann künftig auch durch Zivildienst eingestellt werden, wenn eine geringe Schuld vorliegt. Steuerhinterzieher können so der Gesellschaft etwas zurückgeben.
Künftig können Steuerstrafverfahren auch von den Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter bei geringer Schuld eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Bisher war dies nur gegen Zahlung einer Geldforderung möglich. Das haben das Finanzministerium und das Justizministerium damit gemeinsam „Unterstützung von Netzwerkkriminalität“ auf den Weg legen. Die Neuregelung gilt seit dem 1. März 2022.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung sind ein Betrug an der Allgemeinheit. Wer Steuern hinterzieht, muss daher mit einer Verurteilung rechnen. Dies kann künftig in bestimmten Fällen durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden. Dadurch können Steuerhinterzieher auch etwas geben zurück in die Gesellschaft.“
Die Straf- und Bußgeldbehörden in Baden-Württemberg stellen jährlich rund 2.000 Steuerstrafverfahren wegen geringfügiger Schuld ein. Dies gilt für Fälle, in denen der Beschuldigte zur Zahlung einer Geldsumme verurteilt wird – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation. Konnte das Bußgeld nicht gezahlt werden, drohe ein Verfahren und die Verhängung eines Bußgeldes. Wer das nicht bezahlen konnte, auch nicht in Raten, musste ins Gefängnis.
Finanzierung oder Zivildienst
Um ein Verfahren einzustellen, können die Straf- und Bußgeldämter künftig entweder – wie bisher – eine Geldforderung oder alternativ auch Zivildienst verhängen. Auf diese Weise kann ein Gerichtsverfahren und damit eine Verurteilung vermieden werden.
Dies wird bereits im klassischen Strafrecht praktiziert, beispielsweise bei Betrugs- oder Diebstahlsfällen. Dies wird nun auch auf das Steuerstrafrecht übertragen. Mit der Neuregelung werden die genannten Steuerstrafverfahren in das bundesweite Projekt aufgenommen „Schwitzen statt Sitzen“ verzeichnet.
Eine entsprechende Pilotphase bestand bereits beim Kriminal- und Bußgeldamt des Finanzamtes Stuttgart II. Das Pilotprojekt wurde von der gemeinnützigen GmbH unterstützt „PräventionSocial“. Sie ist Mitgliedsorganisation im „Netzwerk Strafhilfe“ in Baden-Württemberg.
Das „Kriminalhilfe-Netzwerk“
In Baden-Württemberg kümmert sich in allen Fällen das „Netzwerk Kriminalitätshilfe“ um die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit für die Justiz. Personen, denen eine Freiheitsstrafe droht, wenn sie eine Geldstrafe nicht zahlen können, werden verwiesen. So ermöglicht das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ Strafgefangenen, eine Haftstrafe abzuwenden. Das Netzwerk kümmert sich auch um die Vermittlung von Bewährungsstrafen und Beschuldigten, die zur Ableistung des Zivildienstes auferlegt wurden.
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Inspiriert von Landesregierung BW