In Ulm hat das Land grünes Licht für das Pilotprojekt einer gemeinsamen elektronischen Strafakte von Polizei und Justiz gegeben. Die elektronische Akte im Strafverfahren ist ein Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz.
Polizei und Justiz in Ulm erproben in diesem deutschlandweit einmaligen Umfang die gemeinsame elektronische Strafakte. Bei strafrechtlich relevantem Verhalten ist die Polizei eine elektronische Ermittlungsakte. Diese wird dann komplett digital verwaltet und zusammen mit den digitalen Beweismitteln über eine eigens dafür entwickelte „Datenautobahn“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Staatsanwaltschaft führt die Akte als elektronische Strafakte der Justiz. Als solche gelangt sie zu den dortigen Gerichten und Instanzen. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobelund der Minister für Justiz und Migration, Marion Gentgeswurde heute auf der angekündigt Staatsanwaltschaft Ulm der offizielle Projektstart.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl, sagte: „Die Digitalisierung verändert die Welt, sie macht auch die Strafverfolgung schneller und effizienter. Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung und passen alle Arbeitsprozesse in den Ressorts an.“ auf elektronisches Arbeiten – wir stellen nicht einfach von der Arbeit mit Papier auf elektronische Dokumente um, sondern gehen in Ulm den entscheidenden Schritt in der jahrelangen intensiven Zusammenarbeit von Polizei und Justiz zur Entwicklung der gemeinsamen elektronischen Gerichtsakte.“
Meilenstein für die Digitalisierung der Justiz
Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges erklärte: „Die elektronische Aktenführung im Strafverfahren ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Justiz. Seit 2018 wird die digitale Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei intensiv vorbereitet. Nun ist es soweit und das Projekt nimmt Fahrt auf. Die Herausforderung bestand und besteht darin, die elektronische Akte so zu strukturieren, dass sie nach Übergabe an einen anderen Beteiligten im Strafverfahren ohne Medienbrüche weiterverarbeitet werden kann. Berge mit Millionen von Dateien – die gehören dann der Vergangenheit an.“
Baden-Württemberg führt die zwischen Justiz und Polizei einzigartige „Kriminaldatenautobahn“ ein, um den schnellen Austausch von Akten zu ermöglichen. Über besonders gesicherte Datenleitungen und Postfächer können auch sehr große Dateien per Glasfaserkabel versendet werden. Dem Datenschutz wird im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs durch moderne Verschlüsselungsverfahren Rechnung getragen. Der rechtswirksame Austausch elektronischer Dokumente erfolgt nicht einfach per E-Mail, sondern mittels des Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Die zu übertragenden Daten werden auf Senderseite verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt (sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung).
Alle Daten auf Knopfdruck
„Künftig können die Akten von mehreren Personen aus Justiz und Polizei ortsunabhängig bearbeitet werden, was gerade in komplexen Verfahren ein großer Vorteil ist. Auf Knopfdruck kann auch der aktuelle Wissensstand mitgeteilt werden.“ allen anderen und mit dem dortigen Aktenstand abgeglichen“, erklärt Landeskriminaldirektorin Dr. Stefanie Hinz. Die digitale Akte steht auch den anderen Verfahrensbeteiligten über den elektronischen Rechtsverkehr zur Verfügung, sodass beispielsweise Verteidiger und Nebenkläger im Volltext der Akte recherchieren oder digitale Kommentare und Informationen hinzufügen und sich so besser einarbeiten können umfassend und schnell. Akteneinsicht wird künftig über ein in Baden-Württemberg entwickeltes Portal für die gesamte Justiz in Deutschland gewährt. Die Verteidiger können schnell und sicher auf die Ermittlungsakten zugreifen, während die Justiz weiterarbeitet.
„Im Pilotprojekt werden die im Polizeirevier Ulm-West erstellten und die an die Staatsanwaltschaft übermittelten Jugendgerichtshaus und das Amtsgericht Ulm weitergegebene Ermittlungsverfahren werden digital durchgeführt. In dem deutschlandweit einzigartigen Projekt arbeiten Justiz und Polizei eng zusammen, um die Vorteile der Digitalisierung künftig voll auszuschöpfen“, sagt Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen. Bis Juni 2022 im Rahmen des Projekts werden 124 Nutzer der Polizei Ulm mit der elektronischen (e) Ermittlungsakte in der Strafverfolgung arbeiten.Die Staatsanwaltschaft Ulm ist mit sieben Staatsanwälten aus zwei Ermittlungsabteilungen, neun Servicemitarbeitern und zwei Richtern an dem Pilotprojekt beteiligt. Am Landgericht Ulm sind acht Richter, ein Rechtspfleger und 20 Bedienstete Teil des Pilotprojekts.
Das elektronische Strafregister
Das Ministerium für Justiz und Migration hat 2016 mit der Einführung elektronischer Akten in der Justiz in Baden-Württemberg begonnen. Rund 4.000 Mitarbeiter in den Gerichten arbeiten derzeit mit digitalisierten Akten. Aufgrund der zahlreichen Beteiligten in Polizei und Justiz ist die gemeinsame elektronische Strafakte eine besondere Herausforderung. Bis 2025 sollen die Ermittlungs-, Verwaltungs- und Strafakten flächendeckend bei der baden-württembergischen Polizei eingeführt werden. Ähnlich sieht es aus E-Justiz-Programm Die Justiz in Baden-Württemberg schlägt die flächendeckende Einführung elektronischer Akten in allen Verfahrensbereichen bis spätestens 31.12.2025 vor.
Inspiriert von Landesregierung BW