Das reguläre Auszahlungsverfahren für die Überbrückungshilfe III beginnt in Baden-Württemberg. Bisher sind rund 9.500 Anträge bei der L-Bank eingegangen.
Das reguläre Zahlungsverfahren für Bridging Aid III beginnt in Baden-Württemberg. Das L Bank Prozessanwendungen. „Bei den Corona-Hilfsprogrammen ist das Wichtigste, dass sie Unternehmen und Selbstständige schnell erreichen. Ich freue mich, dass die regelmäßigen Zahlungen für Bridging Aid III jetzt begonnen haben “, sagte der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Aufgrund der Pandemie leiden viele Unternehmen immer noch unter hohen Umsatzverlusten. Vielen Branchen fehlt auch noch eine Planungsperspektive. Die Tatsache, dass Sie sich jetzt zuverlässig auf Hilfe und Planung verlassen können, ist ein wichtiges Signal. „“
Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, sagte: „Bis heute sind rund 9.500 Anträge bei der L-Bank eingegangen. Wie bei den bisherigen Hilfsprogrammen werden wir in unserem Einflussbereich alles Mögliche tun, um sicherzustellen, dass das Hilfsgeld schnell in die Wirtschaft gelangt. „Die eingegangenen Anträge haben ein Volumen von rund 528 Millionen Euro.
Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in allen Bereichen. Sie erstreckt sich über den Zeitraum von November 2020 bis Ende Juni 2021. Anträge können bis zum 31. August 2021 eingereicht werden.
Folgendes wird erstattet:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent
- Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent
- Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent (Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat 2019).
Die Vorauszahlungen für Bridging Aid III werden seit dem 11. Februar von der Bundesregierung ausgezahlt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Überbrückungshilfe für Unternehmen
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