Wirtschaft

Staat verlängert Corona-Härtehilfe für Unternehmen

Das Land verlängert die Corona-Härtehilfe für Unternehmen, die trotz einer coronabedingten Existenzbedrohung keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, bis zum 30. September 2021. Dies betrifft insbesondere junge Unternehmen, für die die Härtefallhilfe wichtige Fördermaßnahmen sind.

Das Land erweitert die Härtefallhilfen bis 30.09.2021. Damit können auch Unternehmen, die trotz einer Corona-bedingten existenzbedrohenden Situation keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 Härtehilfe beantragen Bund und Länder schließen eine wichtige Lücke in den bestehenden Programmen. Denn kein noch so breit angelegtes Programm kann alle individuellen Problemlagen abdecken“, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Die bisherigen Bewerbungen zeigen, dass gerade junge Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich für eine Förderung im Bundesprogramm zu qualifizieren. Die Härtefallhilfe ist daher ein kleines, aber wichtiges Mosaiksteinchen im Gefüge unserer Fördermaßnahmen. „

Bis zum 18. August 2021 waren in Baden-Württemberg 65 Bewerbungen eingegangen. Damit liegt das Bundesland, das rund ein Sechstel aller bundesweiten Anträge stellt, gleichauf mit Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mit rund einem Viertel aller bundesweit bewilligten Anträge ist Baden-Württemberg auf dem richtigen Weg: Baden-Württemberg hat bisher neun von 37 bundesweiten Bewilligungen erhalten.

Bewerbung auf der Bewerbungsplattform der Länder

Die Härtefallhilfe von Bund und Ländern hat am 18. Mai 2021 begonnen. Die Höhe der Unterstützung richtet sich grundsätzlich nach den förderfähigen Fixkosten von Überbrückungshilfe III des Bundes und sollte in der Regel 100.000 Euro nicht überschreiten.

Anträge auf Härtefallhilfe können über das gemeinsame Antragsplattform der Länder gefragt werden. Es ist darzulegen, inwieweit eine Bestandsgefährdung des Unternehmens besteht, jedoch kann kein anderes, bestehendes Bundes-, Landes- oder Kommunalhilfeprogramm in Anspruch genommen werden. Eine vom Land Baden-Württemberg eingesetzte Härtefallkommission prüft jeden Antrag einzeln und entscheidet über die Gewährung der Förderung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmern aus Handel, Gastgewerbe und Tourismus, Dienstleistung, Handwerk und freien Berufen.

Siehe auch  Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken

Anträge können für den Zeitraum November 2020 bis September 2021 gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag für die vorherige Förderperiode November 2020 bis Juni 2021 gestellt haben, können einen Folgeantrag für die Monate Juli bis September 2021 stellen. Der Antrag Frist für die Härtefallhilfe ist der 31. Oktober 2021.

Beantragung von Härtefallhilfe in Baden-Württemberg

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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