Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern, fördert das Sozialministerium zusätzliche Stellen in der Schulsozialarbeit. Bewerbungen sind ab sofort möglich.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 zusätzliche Stellen in der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen (Schulsozialarbeit). Bis Ende des Schuljahres 2022/23 stehen dafür insgesamt rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern. Aufgabe der Schulsozialarbeit ist die Förderung junger Menschen im schulischen, beruflichen und sozialen Bereich im schulischen Sozialbereich und darüber hinaus.
Kinder und Jugendliche wurden von der Pandemie besonders hart getroffen
Die Finanzierung ist Teil der Aktionsprogramm „Nachholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, mit dem der Bund für die Jahre 2021 und 2022 zwei Milliarden Euro für verschiedene Maßnahmen bereitstellt.
„Die Pandemie hat Kinder und Jugendliche besonders hart getroffen. Gerade im schulischen Sozialbereich muss noch viel nachgeholt werden, und das bei weitem nicht nur bei den Lernzielen“, so die Ministerin für Soziales und Integration Manne Lucha. „In vielen Fällen sind die Auswirkungen heute noch nicht absehbar. Deshalb ist es so wichtig, dass wir hier schnell handeln und junge Menschen in Krisenzeiten unterstützen. „
Bewerbungen sind ab sofort möglich
Förderanträge können ab sofort von den öffentlichen Schulträgern online über das Website des Ortsverbandes für Jugend und Soziales / Landesjugendamt gefragt werden.
Das Land fördert vor allem den Ausbau bestehender Teilzeitstellen in der Schulsozialarbeit, da der angestrebte Personalaufbau schneller und flächendeckender erreicht werden kann. Der Aus- und Aufbau zusätzlicher oder neuer Personalkapazitäten in der Schulsozialarbeit kann pauschal mit 76.300,- Euro pro Vollzeitstelle / Jahr gefördert werden, wenn bestehende Teilzeitstellen anteilig aufgestockt werden. Mit dieser Förderung werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausbau oder dem Aufbau neuer Personalkapazitäten entstehen, durch das Aktionsprogramm gedeckt.
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Inspiriert von Landesregierung BW