Aufforderung zur Einreichung neuer Projekte für die Jahre 2022/2023 im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der Biodiversität in der Landwirtschaft. Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt setzt praxisrelevante und forschungsorientierte Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt im Land um.
„Das vor vier Jahren in Baden-Württemberg ins Leben gerufene Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt ist und bleibt einzigartig in Deutschland. Die seit Beginn des Programms initiierten Maßnahmen und Forschungsprojekte haben insbesondere für die praktische Landwirtschaft wertvolle und aufschlussreiche Ergebnisse erzielt. Auch im Jahr 2022 soll das Sonderprogramm Landwirtschaft eine wichtige Grundlage für die Förderung von Maßnahmen und Forschungsprojekten bilden und seine Vorbildwirkung weiterentwickeln können“, so die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hauk, am Montag, 27. Dezember 2021.
Akteure aus Wissenschaft und Praxis sind aufgerufen, innovative Forschungsansätze, Projekte zur Erarbeitung empirischer Studien, Konzepte, Methoden, Verfahren und Maßnahmen einzureichen. Die Projekte sind auf maximal zwei Jahre angelegt und sollen zum Schutz der Biodiversität und zum Erhalt der Biodiversität in der Landwirtschaft beitragen. Die Ergebnisse und Forschungsergebnisse aus den eingereichten Projekten sollen praxistauglich sein und einen Mehrwert für die biodiversitätsfördernde Landwirtschaft haben.
Projektanträge können bis zum 28. Februar 2022 digital beim Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingereicht werden.
Weitere Informationen, Unterlagen und das Bewerbungsformular
Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt werden vielfältige Projekte des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie und des Verkehrsministeriums umgesetzt.
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Inspiriert von Landesregierung BW