Um die Förderung des Fußgängerverkehrs weiter auszubauen, bietet das Land neben dem bekannten Check nun auch den Fußgänger-Check plus für Kommunen an. Dadurch wird der Fußgängerverkehr in Städten noch attraktiver. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14. April 2022.
Das Kommunale Fußgängerkontrollen sind seit 2015 ein zentrales Angebot des Landes für alle Kommunen, die die Förderung des Fußverkehrs weiterentwickeln wollen. Jetzt geht es in die nächste Runde: In diesem Jahr bietet erstmals das baden-württembergische Verkehrsministerium dies an -zusätzlich zu den bewährten Fußgängerkontrollen auch Fußgängerkontrollen plus genannt. Diese bieten den baden-württembergischen Städten und Gemeinden eine ausführliche Beratung zu Fußverkehrskonzepten an.
Außenminister Elke Zimmer erläutert: „Die Fußgängerkontrollen dienen weiterhin als Einstieg in die Förderung des Fußgängerverkehrs. Allerdings haben wir in diesem Jahr die Fußgängerverkehrskontrollen um eine neue Stufe erweitert. Mit dem Fußgänger-Check Plus bieten wir jetzt auch Kommunen die Möglichkeit, mit der systematischen Förderung des Fußgängerverkehrs zu beginnen.“ Dementsprechend stehen die diesjährigen Fußgängerchecks unter dem Motto „Schritt für Schritt zum Fußgängernetz“. „Mit Fußgängerverkehrskonzepten lassen sich aus einzelnen Gehwegen lückenlose, attraktive Fußgängerverkehrsnetze schaffen, die zum Gehen einladen“, warb der Staatssekretär für die Fußgängerverkehrschecks plus.
15 Gemeinden erhalten 2022 eine Fußgängerverkehrskontrolle
2022 finanziert das Land in insgesamt 15 Städten und Gemeinden Fußgängerkontrollen, von denen fünf eine Fußgängerkontrolle Plus erhalten. Die darin enthaltene ausführliche Beratung zu Fußgängerverkehrskonzepten erhalten auch 10 weitere Kommunen, die in den letzten Jahren bereits einen Fußgängerverkehrscheck durchgeführt haben. Das Verkehrsministerium spricht in diesem Fall von einem Folgeverfahren.
Unabhängig von den Fußgängerkontrollen steht es allen Kommunen in Baden-Württemberg frei, Fußgängerverkehrskonzepte zu fördern. Im Rahmen der Fachkonzeptförderung des Verkehrsministeriums können Fußgängerverkehrskonzepte und Fußgängerüberwegkonzepte mit 50 Prozent gefördert werden.
Bewerbungsfrist bis 14. April 2022
Das Verkehrsministerium lädt alle baden-württembergischen Städte und Gemeinden ein, sich für die Teilnahme an der achten Runde der Fußgängerverkehrschecks unter dem Motto „Schritt für Schritt zum Fußgängernetz“ zu bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14. April 2022.
Seit 2015 haben mehr als 70 Kommunen an den Fußgängerverkehrskontrollen teilgenommen. Ziel der Checks ist es, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für den Fußgängerverkehr zu sensibilisieren. Gemeinsam mit lokaler Politik und Verwaltung sowie Experten analysieren Bürgerinnen und Bürger die Fußgängerverkehrssituation in ihrer Gemeinde. Zunächst werden die Stärken und Schwächen gemeinsam erfasst. Anschließend entwickeln die Teilnehmer Vorschläge, wie Wanderrouten in Zukunft attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Bei den Fußgängerkontrollen werden die ausgewählten Kommunen von einem erfahrenen Fachbüro betreut und unterstützt. Die Kosten trägt der Staat. Darüber hinaus berät die Fachstelle die 15 Kommunen zu Fußverkehrskonzepten im Fußgängerverkehrs-Check plus und im Folgeprozess.
Inspiriert von Landesregierung BW