
Der Staat finanziert den Ausbau und die Sanierung von Landstraßen in zehn Gemeinden mit rund 768.000 Euro. Städte und Gemeinden können im Rahmen des Programms „Nachhaltige Modernisierung von Landstraßen“ eine Finanzierung beantragen.
„Das ländliche Gebiet wird nicht nur zur Herstellung hochwertiger Lebensmittel genutzt, sondern ist auch ein wichtiges lokales Erholungsgebiet für alle Bürger. Ein intaktes und gut ausgebautes Wegenetz ist daher nicht nur für die Land- und Forstwirtschaft, sondern auch für Wanderer, Radfahrer und Wanderer von Nutzen. Besonders im Frühjahr wird deutlich, dass an den frostigen Wintertagen große Schlaglöcher aus vielen kleinen Rissen entstanden sind. Eine gründliche Renovierung ist auf lange Sicht oft besser und billiger als nur Reparaturen. Zu diesem Zweck können die Kommunen im Rahmen des Programms zur nachhaltigen Modernisierung von Landstraßen eine Finanzierung beantragen „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
Über 138 Kilometer Landstraßen modernisiert
Zehn Gemeinden erhalten Mittel in Höhe von 767.709,64 Euro. Dies bedeutet, dass rund 13 Kilometer Wege in 16 Straßenbaumaßnahmen modernisiert werden. „Die Aufrechterhaltung eines modernen ländlichen Straßennetzes ist eine teure laufende Aufgabe für die Kommunen. Die Unterstützung des Staates ist eine wichtige Hilfe, von der letztendlich jeder profitiert. Ich freue mich sehr, dass der Staat den Gemeinden die dringend benötigten Mittel zur Modernisierung der Straßen zur Verfügung stellen kann “, sagte Minister Hauk. Der Staat startete 2018 das Förderprogramm für die nachhaltige Modernisierung von Landstraßen und wird bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro bereitstellen. Die Modernisierung von rund 138 Kilometern Landstraßen wurde seit der Finanzierung landesweit gefördert Programm wurde gestartet. Förderanträge können von den Gemeinden bei der zuständigen unteren Landkonsolidierungsbehörde im Bezirksamt eingereicht werden. Als Spezialist für Landstraßenbau berät dies den Antragsteller auch.
Finanzierung im Detail
16 Anträge aus zehn Gemeinden werden mit insgesamt 767.709,64 Euro finanziert. Welche Gemeinde welchen Finanzierungsbetrag erhält, ist unten aufgeführt:
Gemeinde | Kreis | Zuschussbetrag |
Blaufelden Gemeinde | Blaue Helden | 21.600,00 Euro |
Stadt Creglingen | Archshofen | 33.620,00 Euro |
Stadt Creglingen | Frauental | 18.860,00 Euro |
Stadt Creglingen | Niederrimbach | 43.140,00 Euro |
Stadt Creglingen | Oberrimbach | 27.850,00 Euro |
Stadt Creglingen | Weiler | 69.620,00 Euro |
Gemeinde Durchhausen | Durchgehen | 14.800,00 Euro |
Frankenhardt Gemeinde | Honhardt Frankenhardt | 96.028,00 Euro |
Heroldstatt Gemeinde | Heraldstatt | 57.200,00 Euro |
Stadt von Horb | Altheim | 48.679,64 Euro |
Igersheim Gemeinde | Nachrichten | 33.150,00 Euro |
Stadt Kirchberg an der Jagst | Kirchberg | 60.640,00 Euro |
Stadt Kirchberg an der Jagst | Kirchberg | 59.184,00 Euro |
Gemeinde Michelfeld | Michelfeld Gnadental | 83.802,00 Euro |
Rot am See Gemeinde | Beimbach | 58.712,00 Euro |
Rot am See Gemeinde | Brettheim | 40.824,00 Euro |
Staatsamt für Geoinformation und ländliche Entwicklung: Gesetze und Vorschriften
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