Zum 20. Mal vergibt das Land Genehmigungen im Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“. Fünf Kommunen werden mit rund 376.000 Euro gefördert.
„Landstraßen werden nicht nur landwirtschaftlich genutzt. Vielmehr profitieren alle Bewohner von der Multifunktionalität der Wege. Ich freue mich daher sehr, dass wir zum 20. Mal die Genehmigung für eine erhalten haben „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ kann Teilen. Die hohe Nachfrage nach unserem Förderprogramm bestätigt, dass es die richtige Entscheidung war, das Programm fortzuführen“, so die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
Rund 156 Kilometer Landstraßen wurden bereits gefördert
Fünf Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von insgesamt 376.053,20 Euro. Damit werden in sechs Wegebaumaßnahmen rund 7,4 Kilometer Wege modernisiert. „Die Landesregierung unterstützt die Kommunen gerne bei der Instandhaltung ihrer Landstraßen. In vielen Fällen reichen diese Wege zurück in Zeiten, in denen der heute erforderliche Baustandard noch nicht absehbar war“, so Minister Hauk. Ziel ist es nicht, jeden Weg zu machen, sondern einfach wichtige Verbindungswege fit für die Zukunft zu machen.
Der Staat startete 2018 das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ und wird bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro bereitstellen. Die Modernisierung von rund 156 Kilometern Landstraßen wurde seit der Finanzierung im ganzen Land gefördert Programm gestartet wurde. Anträge auf Förderung können von den Gemeinden bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Als Spezialist für den ländlichen Straßenbau berät dieser auch die antragstellenden Kommunen.
Unterstützte Gemeinden
Mit insgesamt 376.053,20 Euro werden sechs Anträge von fünf Kommunen gefördert. Welche Gemeinde welchen Förderbetrag erhält, ist nachfolgend aufgeführt:
- Stadt Hechingen – Weilheim: 74.000 Euro
- Gemeinde Heroldstatt – Heroldstatt: 35.213,20 Euro
- Stadt Hornberg – Reichenbach und Niederwasser: 48.840 Euro
- Stadt Öhringen – Öhringen, Möglingen und Schwöllbronn: 100.000 Euro
- Stadt Öhringen – Michelbach, Untersöllbach, Eckartsweiler: 100.000 Euro
- Stadt Rheinfelden – Minseln: 18.000 Euro
Landesamt für Geoinformation und ländliche Entwicklung: Gesetze und Verordnungen
Landesamt für Geoinformation und ländliche Entwicklung
Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum
.
Inspiriert von Landesregierung BW