Das Wirtschaftsministerium hat den Förderaufruf „Intensivberatung Zukunft Handel 2030 – Digitalisierung, Strategie, Personal, Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit diesem Förderaufruf soll die bereits bestehende Intensivberatung für den Einzelhandel in erweiterter Form und zu verbesserten Konditionen fortgeführt werden.
Der Einzelhandel, insbesondere der inhabergeführte mittelständische Einzelhandel, befindet sich schon seit geraumer Zeit in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Dieser resultiert aus dem starken Wettbewerb mit großen Einzelhandelsunternehmen sowie der rasanten digitalen Transformation. Zusätzlich belastet wird der Einzelhandel durch die anhaltende Konsumzurückhaltung aufgrund der hohen Inflation. Zudem macht sich auch der Fach- und Arbeitskräftemangel immer stärker bemerkbar. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, die kleinen und mittleren Einzelhandelsbetriebe weiterhin mit einem maßgeschneiderten Beratungsangebot individuell zu unterstützen und zu begleiten.
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, erklärte am 21. Juli 2023 in Stuttgart: „Gerade jetzt ist es ganz besonders wichtig, die kleinen und mittleren Einzelhandelsbetriebe im Land auch weiterhin mit einem passgenauen Beratungsangebot individuell zu unterstützen und zu begleiten. Deshalb werden wir die Intensivberatung fortführen und thematisch erweitern“.
Neben den bereits genannten Herausforderungen steht der Einzelhandel auch vor dem wachsenden Verbraucherwunsch nach lokalen Produkten und nachhaltigen Geschäftspraktiken. Zudem muss er seinen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten und seine Nachhaltigkeitsanstrengungen weiter verbessern. Auch regulatorische Anforderungen werden immer wichtiger. Um diese aktuellen Anforderungen aufzugreifen, wird die Intensivberatung um das Themenfeld Nachhaltigkeit erweitert, während Digitalisierung, Strategie und Personal weiterhin wichtige Themen bleiben.
Um die finanzielle Belastung der Unternehmen zu verringern und das Angebot attraktiver zu machen, soll der Fördersatz von 60 auf 70 Prozent erhöht werden. Dadurch wird der Projektträger in die Lage versetzt, den Eigenanteil der Unternehmen kostengünstig auszugestalten.
Ein Projektträger für die Durchführung und Abwicklung der Intensivberatungen soll im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs erneut gefunden werden. Dieser Projektträger muss nachweisen können, dass er eine flächendeckende Betreuung in Baden-Württemberg gewährleisten kann. Innerhalb der Intensivberatung sollen vor allem interne Strukturen und Prozesse sowie Geschäftskonzepte auf ihre Innovations- und Zukunftsfähigkeit hin analysiert werden. Auf dieser Grundlage sollen Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden, insbesondere für die Entwicklung zukunftsfähiger Geschäfts- und Servicekonzepte sowie der Finanzierungsstruktur. Jedes Unternehmen kann maximal 15 Tagewerke in Anspruch nehmen, unabhängig von den möglichen Themenfeldern.
Bereits zwischen September 2021 und Juni 2023 wurden mit einem Volumen von 1,27 Millionen Euro Intensivberatungen für rund 100 kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen gefördert. Die Unternehmensberatung Handel GmbH in Kooperation mit der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand hat diese erste Förderphase erfolgreich umgesetzt.
Für die aktuelle Förderperiode stehen erneut 1,27 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung ist aus haushaltsrechtlichen Gründen bis Ende Dezember 2024 befristet. Die Anträge für die Förderung können bis zum 30. August 2023 beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden.
Quelle: Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Intensivberatung Zukunft Handel 2030“