Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Baden-Württemberg um die Luftreinhaltung in Stuttgart ist beendet. Durch zahlreiche Maßnahmen wurde eine umfassende Einhaltung der Grenzwerte erreicht.
Der Streit zwischen den Deutsche Umwelthilfe (DUH) und des Landes Baden-Württemberg rund um die Luftreinhaltung in Stuttgart beendet. Die DUH hat ihren Vollstreckungsantrag vor Verwaltungsgericht Stuttgart Für erledigt erklärt und damit die Erfolge des Landes bei der Luftreinhaltung gewürdigt. Das Land zog daraufhin seine Vollstreckungsklage gegen das Verwaltungsgericht zurück, das an diesem Mittwoch hätte verhandelt werden sollen.
Staatsminister für Verkehr Winfried Hermann erklärte am Dienstag: „Nach vielen Jahren und vielfältigen Bemühungen ist es uns gelungen, die Luft in Stuttgart sauberer zu machen. Stadt, Region und Land haben den öffentlichen Nahverkehr massiv gestärkt, den Fußgänger- und Radverkehr gefördert, innovative Lösungen wie Luftfiltersäulen umgesetzt, die intelligente Verkehrssteuerung ausgebaut, Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängt und Fahrverbote für besonders umweltbelastende Fahrzeuge erlassen. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket haben wir die Probleme gelöst. Die Messwerte haben sich positiv entwickelt und die Berichte zeigen, dass wir 2021 erstmals auch den Grenzwert für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO2) mit 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³). „
Verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität
Der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Thomas StroblEr betonte: „Unser Ziel war alles: saubere Luft. Das Ende des Rechtsstreits zeigt: Wir waren und sind auf dem richtigen Weg, wir haben unser Ziel erreicht, und zwar nicht nur mit Verboten, sondern auch mit Hightech. Daher ist es gut und richtig, dass wir das Kapitel abgeschlossen haben. Die Bewältigung des Klimawandels ist und bleibt eine der größten Aufgaben der Menschheit. Deshalb ruhen wir uns nicht auf dem Erreichten aus, sondern setzen unsere Bemühungen fort, zum Beispiel beim Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsmittel oder emissionsarmer Straßen. „
Der Stuttgarter Bezirkspräsident Wolfgang Reimer sagte: „Wir arbeiten seit Jahren konsequent daran, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität umzusetzen. Mit dem Luftreinhalteplan haben wir ein ganzes Maßnahmenpaket für nachhaltige Mobilität geschnürt und unter anderem den Ausbau und die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs vorangetrieben. Mit Luftfiltersäulen haben wir die Schadstoffsituation an den Hot Spots Am Neckartor, Hohenheimer Straße und Pragstraße entschärft. Unser Ziel der dauerhaften Einhaltung der Grenzwerte der Europäischen Union (EU) ist nun auch für Stickstoffdioxid in greifbare Nähe gerückt. „
Grenzwert am Neckartor wird seit 2020 eingehalten
Lange Zeit war das Neckartor in Stuttgart mit besonders hohen Werten von bis zu 121 µg/m³ Luft im Jahr 2006 trauriger Spitzenreiter. 2018 lag der Wert bei 71 µg/m3, 2019 bei 53 µg/m²3 und im Jahr 2020 waren es 38 µg / m3 Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresdurchschnitt wurde der Grenzwert erstmals eingehalten. Der aktuelle Mittelwert für die Monate Januar bis Oktober liegt bei 35 µg/m³, sodass der Grenzwert am Neckartor in Stuttgart auch in diesem Jahr eingehalten wird.
Auch die letzten Grenzwertüberschreitungen an der Pragstraße und Talstraße wurden behandelt. Deutliche Verbesserungen brachte die Ende April 2021 eingerichtete Busspur an der Talstraße. Der aktuelle Mittelwert von Januar bis Oktober 2021 an der Messstelle beträgt 39 µg/m³. Es ist daher davon auszugehen, dass der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresdurchschnitt in diesem Jahr eingehalten wird. Ein aktueller Bericht zur Luftverschmutzung zeigt, dass selbst im kleinräumigen Bereich höhere NO2-Konzentrationen in unmittelbarer Nähe der offiziellen Messstelle werden im Jahr 2022 unter dem Grenzwert liegen.
Regelmäßige Verkehrszählungen zur weiteren Beobachtung
An der Messstation Pragstraße 90 beträgt der aktuelle Mittelwert von Januar bis Oktober 2021 ebenfalls 39 µg/m³. Dies bedeutet, dass die Einhaltung der NO2Begrenzung 2021. Mit der Eröffnung des Rosensteintunnels Anfang 2022 wird die Pragstraße in diesem Bereich deutlich entlastet, so dass die NO2-Konzentrationen werden wieder deutlich abnehmen.
Die Eröffnung des Rosensteintunnels bringt auch Veränderungen im Bereich der Hausnummern 148 bis 152 mit sich. Anfang 2022 werden die beiden Häuser 150 und 152 abgerissen, was die Lüftungssituation verbessert und damit verbunden , eine Abnahme des NO2-Konzentrationen in diesem Bereich führt. Der aktuelle Bericht zeigt, dass der Grenzwert für NO2-Jahresmittelwert 2022 wird eingehalten. Die Landeshauptstadt Stuttgart führt regelmäßig Verkehrszählungen durch, um die weitere Entwicklung zu beobachten.
Grenzwerte für Stickstoffdioxid
Hauptursache für die Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) ist der Kraftfahrzeugverkehr mit Verbrennungsmotoren – insbesondere Dieselmotoren. Eine Überschreitung tritt vor allem auf stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen auf, die schlecht belüftet sind, beispielsweise durch „schluchtartige“ Gebäude.
Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) sowie die Verpflichtung zu deren Einhaltung ergeben sich aus dem Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen von Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie aus den entsprechenden Verordnungen. Für Stickstoffdioxid (NO2) gelten Grenzwerte für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ und für kurzfristige Konzentrationsspitzen von 200 µg/m³ im Stundenmittel mit 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr. Dieser Wert wird seit 2017 bundesweit eingehalten.
Für Feinstaubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als zehn Mikrometern gelten Grenzwerte für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ und den Tagesmittelwert von 50 µg/m³, wenn der Grenzwert 35 Mal im Kalenderjahr überschritten wird . Die Grenzwerte für Feinstaub werden in Stuttgart wie auch in anderen Baden-Württemberg seit 2018 flächendeckend eingehalten.
Landesanstalt für Umwelt: Aktuelle Messwerte – Immissionsdaten aus Baden-Württemberg
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Inspiriert von Landesregierung BW