Innenministerium

Zumeldung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Rettungsdienstplan des Landes

The Ministry of the Interior, Digitalization and Municipalities responds to a decision made by the Administrative Court of Baden-Württemberg on May 10th, 2023 regarding the state’s new ambulance service plan. The court ruled on response times, but the rest of the requests were dismissed. The ministry’s goal remains the improvement of the state’s ambulance service, and they plan to address the court ruling in the upcoming revision of their ambulance service laws and plans. They are awaiting the full explanation of the court’s decision.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am 10. Mai 2023:

„Unser Ziel ist und bleibt die landesweite Verbesserung des Rettungsdienstes – und genau das sind wir mit dem Rettungsdienstplan 2022 tatkräftig angegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun eine Entscheidung zum neuen Rettungsdienstplan 2022 – nämlich die zur Hilfsfrist – getroffen, im Übrigen wurden die Anträge abgewiesen. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen.“


Krankenwagen mit Notrufnummer 112.

Siehe auch  Die Bundeswehr hilft bei der Bekämpfung von Pandemien

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Adblocker erkannt

Bitte den Adblocker deaktivieren, um alle Inhalte sehen zu können.