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Prüfung zur zwischenzeitlichen Verwendung des „faulen Pelzes“ für den Strafvollzug

Das Kabinett hat das Sozialministerium beauftragt, die Pläne zum Ausbau des Strafvollzugs fortzusetzen und alle Schritte für die vorübergehende Nutzung des ehemaligen Frauengefängnisses „Lazy Pelz“ zu unternehmen.

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration beauftragt, die Pläne für den notwendigen Ausbau des Strafvollzugs fortzusetzen. Insbesondere soll die Umsetzung möglicher neuer Standorte in Winnenden und Schwäbisch Hall vorangetrieben werden, um dauerhaft zusätzliche Kapazitäten im Strafvollzug zu schaffen. Darüber hinaus hat das Kabinett das Sozialministerium beauftragt, bis zum 30 schnellstens.

Stärkedemonstration für Institutionen des Strafvollzugs

Bundesweit stehen die Justizvollzugsanstalten vor der Herausforderung sicherzustellen, dass die gerichtlichen Zuordnungen insbesondere zu Rehazentren für suchtkranke Straftäter (§ 64 StGB) steigen seit 2018 stetig und immer schneller an. Obwohl die Kapazitäten in den baden-württembergischen Kliniken seit 2017 um 24 Prozent gestiegen sind, ist es nicht mehr möglich, alle Aufnahmeberechtigten innerhalb der von der Rechtsprechung anerkannten Fristen aufzunehmen.

„Es ist ein erheblicher Aufwand, die Zentren für Psychiatrie (ZfP)die den Strafvollzug im Auftrag des Staates in den letzten Monaten durchgeführt haben, und eine große Herausforderung sowohl für das Personal als auch für die Patienten“, so Ministerin Manne Lucha. „Ich bedanke mich bei allen, die durch ihr Engagement dazu beigetragen haben, die Situation unter Kontrolle zu halten.“

Kurzfristige Schaffung zusätzlicher Plätze

Neben der Verdichtung in allen Zentren wurden zahlreiche weitere Anstrengungen unternommen, um kurzfristig Flächen zu schaffen, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen umgesetzt und an verschiedenen Stellen Container aufgestellt. In diesem oder zu Beginn des kommenden Jahres sollen kurzfristig weitere 83 Plätze geschaffen werden. 2018 wurden auch in Calw und Wiesloch Neubaumaßnahmen eingeleitet. Minister Lucha sagte: „Ab Ende 2023 / Anfang 2024 werden wir 100 zusätzliche Plätze haben.“

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Auch das Erstellen der im Koalitionsvertrag Verankerter komplett neuer Standort mit bis zu 200 neuen Plätzen wird intensiv betrieben. Erste Gespräche mit möglichen lokalen Behörden haben bereits stattgefunden.

Zwischenlösung notwendig

„Es wurde viel erreicht und auch die finanziellen Mittel der Zentren für Psychiatrie sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Doch alle Bemühungen reichen bislang nicht aus. Alle Bemühungen werden von den Einsätzen regelmäßig und in zunehmendem Maße überholt. Eine Übergangslösung ist daher dringend erforderlich, um zu verhindern, dass Suchtkranke, die untergebracht sind und denen nicht zeitnah ein Therapieplatz zur Verfügung gestellt werden kann, entlassen werden müssen. Die Zwischennutzung des ehemaligen Frauengefängnisses in Heidelberg (Fauler Pelz) wäre eine gute Option. Das Gebäude könnte kurzfristig für den Strafvollzug nutzbar gemacht werden, ohne die beabsichtigte Dauernutzung der Universität zu gefährden. Ich appelliere an die gesamte Gesellschaft, Verantwortung für dieses Thema zu übernehmen und bitte die Stadt Heidelberg dringend um ihre Unterstützung“, so Minister Lucha weiter und erneuerte zugleich seine Gesprächsbereitschaft gegenüber der Stadt. Aufgrund des hohen Zeitdrucks hat die Planung für eine kurzfristige und schnelle Reparatur bereits begonnen. Das Kabinett hat nun einen entsprechenden Auftrag erteilt, diesen Weg fortzusetzen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

„Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen“, verweist Lucha auf die notwendige Reform des § 64 StGB. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundesjustizministeriums hatte einstimmig einen Vorschlag erarbeitet, wie durch eine Änderung der Rechtsgrundlagen die Zuweisungen in Reha-Zentren zielgenauer gestaltet werden könnten. Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung konnte eine entsprechende Formulierung platziert werden. „Es ist sehr zu hoffen, dass die Bundesregierung zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt und damit zumindest mittelfristig weniger Zulassungen erreicht werden können“, so die Ministerin abschließend.

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Durchsetzung von Maßnahmen in Baden-Württemberg

Der Vollzug von Maßnahmen ist Sache der Länder und erfolgt in Baden-Württemberg weitgehend dezentral. An acht Standorten der sieben Zentren für Psychiatrie gibt es entsprechende Einrichtungen: im ZfP Calw, Emmendingen, Reichenau, Wiesloch sowie in ZfP Südwürttemberg in den Kliniken in Bad Schussenried, Weißenau und Doppelfalten. Besonders gefährliche oder fluchtgefährdete Patienten aus ganz Baden-Württemberg werden in einem besonders gesicherten Bereich der ZfP Wiesloch untergebracht. September 2021 waren in Baden-Württemberg 1.300 Personen im Strafvollzug untergebracht. Im Vergleich zum 31. Dezember 2017, als 1.049 Personen untergebracht waren, waren dies 251 mehr.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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