Ländlicher Raum

Priorität Biosicherheitsmaßnahmen: Dringender Schutz für Geflügelbestände

Vogelgrippefall in Baden-Württemberg: Biosicherheitsmaßnahmen bleiben dringend erforderlich

Im Landkreis Rottweil wurde kürzlich ein Fall von Vogelgrippe bei einem Zugvogel bestätigt. Dies ist derzeit der einzige Fall in Baden-Württemberg, aber deutschlandweit ist ein Vogelgrippegeschehen über das ganze Jahr hinweg zu beobachten. Angesichts dieser Situation betont Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, die weiterhin dringende Notwendigkeit, Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen einzuhalten, auch bei Haltungen mit weniger als 1.000 Tieren.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stufte in seiner aktuellen Risikobewertung das Eintragsrisiko ausgehend von Wildvögeln in die Geflügelhaltungen bundesweit als „hoch“ ein. Daher ist es unverändert oberste Priorität, das Geflügel vor Ansteckung zu schützen, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Der Minister appellierte an alle Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, insbesondere mit Auslauf- oder Freilandhaltung, ihre Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Da Wildvögel, insbesondere Wasservögel, das natürliche Reservoir für Geflügelpest-Erreger darstellen, ist es entscheidend, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen.

Die Anordnung der gesetzlich bereits für Haltungen ab 1.000 Tieren geltenden Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleinere Haltungen, stellt eine wichtige Maßnahme dar, um ein landeseinheitliches und flächendeckendes Schutzniveau in Baden-Württemberg aufrechtzuerhalten. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass auch kleine Geflügelhaltungen zu privaten Zwecken beim zuständigen Veterinäramt angezeigt oder registriert werden müssen.

Die Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen sieht unter anderem die Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie die ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung vor. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen auf Geflügelpest / Newcastle Krankheit sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen Baden-Württembergs durchzuführen und erfolgen kostenfrei.

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Es wird dringend empfohlen, auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln umgehend den Veterinärbehörden zu melden. Bezüglich einer Übertragung des Virus auf den Menschen wird das Risiko laut Robert Koch-Institut als sehr gering eingeschätzt.

Die Bedeutung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen kann angesichts des Vogelgrippefalls im Landkreis Rottweil nicht genug betont werden. Die konsequente Einhaltung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um die Geflügelbestände vor Ansteckung zu schützen und eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Alexander Schneider

Alexander Schneider ist ein erfahrener Journalist aus Stuttgart, der sich auf Politik und Wirtschaft spezialisiert hat. Er hat Politikwissenschaften und Betriebswirtschaft an der Universität Hohenheim studiert und ist seitdem als Autor und Analyst für verschiedene regionale und überregionale Medien tätig. Alexander ist Mitglied des Verbands der Wirtschaftsjournalisten und hat bereits mehrere Auszeichnungen für seine tiefgründigen Analysen und investigativen Recherchen erhalten. In seiner Freizeit engagiert er sich in lokalen politischen Initiativen und ist ein begeisterter Anhänger des VfB Stuttgart.

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