Justizministerin Marion Gentges hat den Präsidenten des Landgerichts Ulm Lutz-Rüdiger von Au in den Ruhestand verabschiedet. Seine Nachfolge wird im November 2022 der derzeitige Präsident des Landgerichts Ravensburg, Thomas Dörr, antreten.
Der Präsident des Landgerichts Ulm Lutz-Rüdiger von Au hat am 29. September 2022 nach rund 38 Jahren in der baden-württembergischen Justiz seinen letzten Arbeitstag. Der 65-Jährige hatte das Landgericht Ulm seit dem Jahr 2009 geleitet. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Justizministerium in Stuttgart verabschiedete Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges den langjährigen Präsidenten und wünschte ihm für seinen bevorstehenden Ruhestand alles Gute. Seine Nachfolge wird im November 2022 der derzeitige Präsident des Landgerichts Ravensburg, Herr Thomas Dörr, antreten.
Marion Gentges sagte: „Mit Herrn von Au geht ein Landgerichtspräsident, der als exzellenter Jurist und für seine herausragende Führungs- und Sozialkompetenz bekannt ist. Erfolgreich und mit großer Hingabe hat er sich um eine funktionsfähige Justiz und die ihm anvertrauten Justizangehörigen gekümmert. Herr von Au überzeugte an verschiedenen Gerichten im Land durch sein hochqualifiziertes juristisches Know-how, Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein und setzte sich insbesondere für den Justizstandort in Ulm stets nach Kräften ein, etwa indem er die Ansiedlung der Außenkurse der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen in Ulm unterstützte.“
Lutz-Rüdiger von Au sagte: „Jetzt, bei meinem beruflichen Abschied, blicke ich gerne auf meine Tätigkeit in der Justiz Baden-Württembergs zurück. Justiz, das macht schon Sinn. Dabei stand für mich, sei es in der Richterrolle oder in meinem Aufgabenbereich in der Justizverwaltung, immer das Miteinander und die Kommunikation im Vordergrund.“
Lutz-Rüdiger von Au
Der 1956 in Ulm geborene Lutz-Rüdiger von Au studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Tübingen. 1985 trat er zunächst als Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Stuttgart in den Justizdienst des Landes ein. Ab 1. Januar 1986 wurde er dem Amtsgericht Geislingen und später dem Landgericht Ulm (unter dem damaligen LG- und späteren OLG- und BGH-Präsidenten Dr. h.c. Karlmann Geiß) zugewiesen. Es folgten weitere Verwendungen am Oberlandesgericht Stuttgart sowie im Justizministerium. 2004 wechselte Herr von Au als Vizepräsident an das Landgericht Stuttgart. 2009 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Ulm ernannt.
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