Seit der Einführung des E-Modells Taycan von Porsche gab es bereits 13 Rückrufe. Aktuell hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Klage gegen Porsche und den Fahrzeughändler eingereicht, da insgesamt neun Sachmängel festgestellt worden sind. Einer dieser Mängel betrifft die unzureichende Reichweite des Taycan GTS, bei der die tatsächliche Reichweite um bis zu 35 Prozent von der im Prospekt angegebenen Reichweite abweicht.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt den Eigentümern eines Porsche Taycan dringend eine kostenlose anwaltliche Beratung im Online-Check. Die Kanzlei ist bekannt für ihre juristische Arbeit im Diesel-Abgasskandal und führt derzeit die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
Wenn es um die Sachmängel des Taycan GTS geht, wurde folgende Mängelliste aufgestellt:
– Defekt der Außentemperaturanzeige
– Defekt des Spannungswandlers
– Defekt der Bremsanlage
– Fehler der Handyladefunktion
– Defekt des Innenraumheizers
– Fehler der Hochvoltbatterie
– Fehler des Stoßdämpfers
– Defekt der Schließfunktion
– Mangelnde Reichweite
Besonders bezüglich der Reichweite wird im WLTP-Verfahren ermittelt, bei dem der Taycan eine kombinierte Reichweite von 504 km aufweisen sollte. Die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs beträgt jedoch nur 328 km, was einer Abweichung von 35 Prozent entspricht.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in diesem erheblichen Sachmangel eine Verletzung der Gewährleistungsrechte gemäß § 434 BGB Abs. 2 Nr. 1 BGB. Des Weiteren liegt der Stromverbrauch des Taycan bei 42,8 kWh/100 km, während laut Herstellerangaben ein Verbrauch von 23,3 – 20,3 kWh/100 km erwartet wird.
Ein weiteres Problem des Taycan sind die zahlreichen Rückrufe, von denen bereits 13 erfolgt sind, wobei vier Rückrufe die Hochvoltbatterie betrafen. Der aktuelle Rückruf wegen der Bremsen ist besonders sicherheitsrelevant, da Risse in den Bremsleitungen zu einem Austritt der Bremsflüssigkeit führen können.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer macht Gewährleistungsrechte geltend und erklärt den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zusätzlich wirft sie Porsche vor, gegen die EG-Typengenehmigung verstoßen zu haben.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist eine der führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland und spezialisiert sich auf Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit 25 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei den Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten zur Verfügung. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen AG und haben aktuell das Verfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG in erster Instanz gewonnen.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots