Vom 25. bis 27. September 2024 findet der 74. Deutsche Juristentag in Stuttgart statt. Mehr als 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Justiz, Wissenschaft, Politik, Anwaltschaft und Wirtschaft werden zu diesem Kongress erwartet, um aktuelle und zentrale Themen des Rechts zu diskutieren. Bei einer ersten Sitzung im Ministerium der Justiz und für Migration hat am 14. März 2023 der Ortsausschuss, der mit der Organisation des Kongresses vor Ort betraut ist, seine Arbeit aufgenommen.
Vorsitzender des Ortsausschusses ist Prof. Dr. Malte Graßhof, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Er sagte: „Mit dem Deutschen Juristentag macht der größte und traditionsreichste Rechtskongress Europas nach 18 Jahren wieder Station in Stuttgart. Die Planungen haben bereits begonnen. Neben einer spannenden Fachtagung wollen wir den Gästen in Stuttgart ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm anbieten. Die Unterstützung durch so viele namhafte Persönlichkeiten im Ortsausschuss zeigt mir, dass es uns gelingen wird, die Chancen zu nutzen, die der Juristentag für Stuttgart und Baden-Württemberg bietet“.
Der Kongress wird alle zwei Jahre ausgerichtet
Bereits seit 1860 wird der Deutsche Juristentag alle zwei Jahre in einer anderen Stadt ausgerichtet und bietet ein Diskussionsforum, um aktuelle rechtspolitische Fragen zu debattieren, Reformbedarf zu identifizieren und als unabhängiges und fachliches Gremium Empfehlungen zu beschließen. Die Ständige Deputation des Juristentages, derzeit unter Leitung des Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Henning Radtke, der ebenfalls an der gestrigen Sitzung des Ortsausschusses teilgenommen hat, erarbeitet dabei ein umfangreiches Fachprogramm.
Elmar Steinbacher, Ministerialdirektor des Ministeriums der Justiz und für Migration sagte: „Der Deutsche Juristentag ist ein Ereignis mit bundesweiter Resonanz. Als rechtliches Innovationsforum passt er genau zur dynamischen Stadt Stuttgart und unserem kreativen Land. Ich danke allen Vertreterinnen und Vertretern der baden-württembergischen Justiz, die sich bereit erklärt haben, während der kommenden eineinhalb Jahre bei der Organisation des Deutschen Juristentages mitzuwirken.“
Deutscher Juristentag
Der Deutsche Juristentag wurde als Verein 1860 in Berlin gegründet. Seitdem ist er alle zwei Jahre in einer anderen Stadt zu Gast, unterbrochen nur durch den Ersten Weltkrieg, die Zeit des Nationalsozialismus und die Corona-Pandemie. Der Kongress bietet Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen, aber auch interessierten Nichtjuristinnen und Nichtjuristen, ein Diskussionsforum für aktuelle rechtspolitische Fragen. Bereits im Vorfeld von Gesetzgebungsverfahren können Rechtspraktikerinnen und Rechtspraktiker ihren Sachverstand einbringen. Dabei greift der Juristentag nicht nur Themen auf, die ohnehin auf der politischen Agenda stehen, sondern zeigt dem Gesetzgeber als unabhängiges Sprachrohr aller Juristinnen und Juristen den von ihnen erkannten Reformbedarf auf. Am Ende der Diskussionen stehen Empfehlungen, die der Juristentag mit Mehrheit beschließt. Immer wieder greift der Gesetzgeber diese Empfehlungen auf. Ein prominentes Beispiel ist die große Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Jahrtausendwende, die während des 60. Deutschen Juristentages in Münster maßgeblich vorbereitet wurde.
Inspiriert von Landesregierung BW