
Ab dem 1. Mai 2022 ist Photovoltaik für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg Pflicht, ab Januar 2023 gilt dies auch für alle grundlegenden Dachsanierungen. Das Kabinett hat beschlossen, die bestehende Verordnung entsprechend zu ändern.
Der nächste Schritt in der Solaroffensive Baden-Württemberg: Ab dem 1. Mai 2022 ist Photovoltaik (PV) für neue Wohngebäude Pflicht, ab Januar 2023 gilt dies auch für alle grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung des Bestehenden Verordnung vom Kabinett beschlossen.
Umwelt- und Energieminister Thekla Walker betont die Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen Anstrengungen werden wir die Klimakrise stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle befreien können.“ Der brutale russische Angriff auf die Ukraine hat uns die Bedeutung schmerzlich vor Augen geführt Unser oberstes Ziel muss es sein, zügig aus fossilen Brennstoffen auszusteigen und erneuerbare Energien massiv auszubauen.“ Solarenergie spiele dabei eine wichtige Rolle, sagt der Minister.
PV-Anlagen als wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung
Bei der Errichtung neuer Wohngebäude muss die PV-Pflicht von allen Bauherren berücksichtigt werden, deren Baugenehmigungsantrag oder Bauvorlagen ab dem 1. Mai im Anzeigeverfahren bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingehen. Bei grundlegenden Dachsanierungen gilt die Pflicht ab Baubeginn am 01.01.2023. Seit dem 01.01.2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie Hallen oder Firmendächern sowie offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.
Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu leisten. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Verpflichtung unabdingbar.
Zentrales Element der Neuregelung ist die Definition einer grundlegenden Dachsanierung
Ein entsprechendes Photovoltaik-Pflichtverordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Stellplätzen trat Anfang des Jahres in Kraft. Im Zuge der Novellierung des Klimaschutzgesetzes hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die nun hinzugekommenen neuen PV-Pflichten angepasst.
Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Die Verordnung legt unter anderem auch den Umfang der Mindestbelegung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen zur Befreiung von der PV-Pflicht fest, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
80 Prozent der Dachflächen sind für die Solarnutzung geeignet
Rund 50 Verbände, Behörden und andere Institutionen konnten ihre Meinung zur Änderung der PV-Pflichtverordnung abgeben, unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Gewerbe, Kommunalpolitik, Verbraucherschutz, Sport und Kirche. Insgesamt gingen 27 Kommentare ein.
Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden zwischen 2016 und 2020 jährlich durchschnittlich 14.300 Wohngebäude errichtet. Es wird davon ausgegangen, dass rund 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für die Solarnutzung geeignet sind. Dies gilt auch für die Dachflächen bestehender Gebäude.
Ministerin Walker: „Die Solarenergie ist in Baden-Württemberg schon heute die tragende Säule der Energiewende und wir nehmen bereits bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Kraftwerk auf dem Dach hilft nicht nur dem Klima, sondern spart am Ende auch bares Geld.
Klimaneutralität bis 2040
Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 hat sich Baden-Württemberg das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 65 Prozent gesenkt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es die Energiewende. Mit einem Anteil von gut 14 Prozent nimmt die Photovoltaik den Spitzenplatz unter den erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ein. Bisher soll es dabei nur um deren Ausbau gehen
11 Prozent Potenzial auf Dächern können weiter ausgebaut werden.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energie: Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht
Inspiriert von Landesregierung BW