![Opferombudsmann richtet vorsorgliche Beratungslinie ein](/wp-content/uploads/Opferombudsmann-richtet-vorsorgliche-Beratungslinie-ein.jpg)
Ab dem 1. August gibt es in Baden-Württemberg eine vorsorgliche Telefonleitung für Amokläufe und andere Großschadensereignisse. In einem solchen Fall wird das Telefon aktiviert und steht den Opfern und ihren Angehörigen zur Verfügung.
das Opferbeauftragte der LandesregierungVorsorglich richtet Alexander Schwarz ab Sonntag, 1. August 2021, eine Beratungs-Hotline für Amokläufe und andere Großschadensereignisse in Baden-Württemberg ein. In einem solchen Fall wird das Telefon freigeschaltet und steht Opfern und deren Angehörigen zur Verfügung.
Mai 2021 engagiert sich der Opferbeauftragte der Landesregierung gemeinsam mit der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke und vier weiteren Ländern auf einem rund um die Uhr erreichbaren Beratungstelefon nach einem Terroranschlag. Diese Beratungshotline wird bei einem Vorfall aktiviert, der die Zuständigkeit der Opferanwaltschaft des Bundes betrifft, dh bei terroristischen Straftaten, und ist dann mit Spezialisten der psychosozialen Notfallversorgung besetzt.
Bei Vorfällen, die die Zuständigkeit des Bundesopferbeauftragten nicht berühren, also bei Amokläufen und anderen Großereignissen in Baden-Württemberg, wird künftig die Nummer des Landesopferbeauftragten freigeschaltet. Die Nummer wird nun nach einer europaweiten Ausschreibung für eine Beratungs-Hotline eingerichtet. Ab dem 1. August 2021 steht bei einem Vorfall in Baden-Württemberg den Betroffenen nun auch über eine 0800-Rufnummer professionelle Beratung zur Verfügung, wenn der Bund nicht zuständig ist.
Minister für Justiz und Migration Marion Gentges begrüßte die Einrichtung und sagte: „Mit der Einrichtung eines Beratungstelefons ist nun sichergestellt, dass Opfer und Angehörige bei Amokläufen und Großereignissen in Baden-Württemberg schnelle telefonische Kontakte haben und betreut werden.“
Der neue Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz, der letzte Woche sein Amt antrat, sagte: „Der Idealfall wäre, dass wir die neu eingerichtete Nummer nie freischalten müssen. Denn dann wären wir in Baden-Württemberg von einem Amoklauf oder einem anderen Großschadensereignis verschont. Auf einen solchen Fall wollen wir aber bestens vorbereitet sein, dazu gehört auch, direkt eine entsprechende Beratungs-Hotline aktivieren zu können. „
Opferbeauftragte der Landesregierung
Bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen, nicht aber bei Naturkatastrophen, wären der Opferbeauftragte der Landesregierung und sein Büro im Ministerium für Justiz und Migration Ansprechpartner.
Im Falle eines Terroranschlags, Amoklaufs oder Großschadensereignisses soll der Opferombudsmann eine kontinuierliche Betreuung der Opfer vom Beginn der Akutphase bis zum Ende der Nachsorgephase aus einer Hand sicherstellen. Die Ombudsstelle für Opfer und die zentrale Anlaufstelle fungieren auch als Wegweiser für Opfer allgemeiner Kriminalität. Sie sind auch Anlauf- und Koordinationsstelle für die Opferhilfseinrichtungen.
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Inspiriert von Landesregierung BW