Das Impfangebot in Baden-Württemberg ist mittlerweile ausreichend vorhanden. Ungeimpfte müssen ab 15. September mit keiner Entschädigung mehr für Verdienstausfall durch Quarantäne rechnen. Damit setzt das Land die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes um.
Jeder, der mit dem zu tun hat Corona-Pandemie in eine behördlich angeordnete Quarantäne (sog. inländische Segregation) hat in der Regel eine Entschädigung für den dadurch erlittenen Verdienstausfall erhalten. Danach Infektionsschutzgesetz Eine solche Entschädigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Isolierung durch eine vorherige Impfung hätte vermieden werden können. Dies gilt auch für nicht geimpfte Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen.
Umsetzung der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes
„Wir gehen davon aus, dass alle Baden-Württemberger bis zum 15. Prof. Dr. Uwe Lahl. „Impfen ist überall im Land unkompliziert, egal ob beim Hausarzt, den Betriebsärzten, bis Ende September Impfzentren oder auch bei den zahlreichen Impfaktionen vor Ort unserer # stay tunedBW-Kampagne. Ungeimpfte müssen daher ab dem 15. September damit rechnen, dass entsprechende Anträge auf Entschädigung abgelehnt werden. Dies entspricht den Regelungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. „
Auch bei der Isolierung von Kontaktpersonen, die nicht selbst positiv getestet wurden, wird nun unterschieden. So müssen sich beispielsweise geimpfte (also vollständig geimpfte oder genesene) Kontaktpersonen nur in Ausnahmefällen in Quarantäne begeben – etwa wenn Kontakt zu einer Person bestand, die mit einer besorgniserregenden, in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante infiziert war, die gilt derzeit nur für die Varianten Beta (B.1.351) und Gamma (P.1). In allen anderen Fällen werden geimpfte Kontaktpersonen derzeit nicht isoliert.
Ausreichend Impfungen vorhanden
Nach langem Impfstoffmangel ist das Impfstoffangebot in Baden-Württemberg so groß, dass jeder noch nicht geimpfte Erwachsene bis spätestens 15.
Wer das nun ausreichend verfügbare Impfangebot freiwillig auslaufen lässt, muss jedenfalls für Sekrete, die nach dem 15. das Land Baden-Württemberg. Dies gilt nicht, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden kann oder die Isolierung im Einzelfall trotz eines gültigen Impfstatus erfolgt.
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Messenger-Dienst Sie erhalten alle Änderungen und wichtige Informationen immer aktuell als Push-Nachricht auf Ihr Handy.
.
Inspiriert von Landesregierung BW