Neue Waldnaturschutzförderung soll biologische Vielfalt in Baden-Württemberg stärken
Die biologische Vielfalt der Waldökosysteme in Baden-Württemberg soll durch die Einführung einer neuen Waldnaturschutzförderung verbessert werden. Dies gab Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, bekannt. Die Förderung zielt besonders darauf ab, die Lebensräume von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, zu schützen, zu entwickeln und wiederherzustellen. Sie soll als wichtiges Instrument dienen, um den Waldnaturschutz in Baden-Württemberg zu stärken.
Das überarbeitete Förderprogramm beinhaltet Anreize für Waldbesitzer, sich im Bereich des Waldnaturschutzes weiter zu engagieren. Für das laufende Jahr stehen beispielsweise finanzielle Mittel zur Verfügung, um etwa 1.500 Habitatbaumgruppen für 20 Jahre unter Schutz zu stellen. Minister Hauk betonte jedoch, dass es von großer Bedeutung sei, dass der Bund seine Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) nicht kürzt, um langfristige Fortschritte im Waldnaturschutz zu ermöglichen.
Die Überarbeitung der Richtlinie erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Waldnaturschutzexperten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie in Abstimmung mit den betroffenen Verbänden.
Das überarbeitete Förderprogramm zielt darauf ab, Waldbesitzern bei der Verbesserung der biologischen Vielfalt der Waldökosysteme behilflich zu sein. Insbesondere soll es zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie geschützter Waldlebensräume beitragen, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt.
Minister Hauk setzt sich für eine Erhöhung der Fördermittel ein. Im Startjahr 2023 können Förderanträge für die Erhaltung und Entwicklung von Habitatbaumgruppen, Waldbiotopen und Lebensräumen, die das Auerhuhn betreffen, eingereicht werden. Sollte das Antragsvolumen die vorhandenen Mittel überschreiten, werden die vorliegenden Anträge anhand ihrer naturschutzfachlichen Wirkung priorisiert. Maßnahmen in FFH-Waldlebensraumtypen und FFH-Artlebensstätten werden dabei zuerst gefördert. Minister Hauk hält eine Erhöhung der Mittelausstattung in den Folgejahren für dringend erforderlich.
Waldbesitzer, die an einer Fördermöglichkeit interessiert sind, haben die Möglichkeit, sich kostenlos von den Forstbehörden beraten zu lassen. Die Bewilligung der Förderanträge erfolgt nicht nach dem Windhundprinzip, sondern basierend auf festgelegten naturschutzfachlichen Parametern und der daraus resultierenden Reihenfolge, erklärte Forstminister Hauk abschließend.
Quelle:
– Landesrecht BW: Neue Förderrichtlinie zum Waldnaturschutz
– Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis