Bildung & Wissenschaft

Neue Corona-Verordnung für Schulen tritt in Kraft

Heute tritt die neue Schulverordnung von Corona in Kraft. Neu sind die Vorschriften für Schulen in Stadt- und Landbezirken mit besonders hohen Inzidenzwerten.

Heute, am 8. Dezember, tritt die neue Corona-Regelungsschule in Kraft. Neu sind die Vorschriften für Schulen in Stadt- und Landbezirken mit besonders hohen Inzidenzwerten. Ziel der neuen Verordnung ist es, im Einzelfall einen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht zu ermöglichen.

Hier ein Überblick über die Vorschriften:

  • Der Übergang zum Wechselbetrieb ist nur möglich, wenn sowohl in der Stadt als auch im Landkreis die Inzidenz über 200 Für jeweils 100.000 Einwohner gibt es auch das örtlich zuständige Gesundheitsamt für die Gemeinde, in der sich die Schule befindet spezieller Infektionsprozess Hinweise. Ausschlaggebend ist in jedem Fall die ausdrückliche Feststellung durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
  • Damit jedoch kein Automatismus verbunden: Die konkrete Entscheidung, ob und auf welche Weise auf eine Umstellung umgestellt werden soll, trifft die Schulleitung. Darüber hinaus ist sowohl die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich Schulinspektion (die staatliche Bildungsbehörde oder der Regionalrat) sowie die Verantwortlichen Gesundheitsamt. Beide Stellen müssen vor dem Übergang zum Wechselunterricht kontaktiert und ihre Zustimmung eingeholt werden.
  • Wechselklassen sind für die möglich Klasse 8 und höher.
  • Ausdrücklich vom Wechselunterricht ausgeschlossen sind die Schüler der Klassen 9 und 10, die ihnen im laufenden Schuljahr gehören Abschlussprüfung sowie die Schüler der Jahre der Gymnasiale Oberstufe, die Abschluss- und Prüfungsklassen der Berufsschulen sowie die Schüler der sonderpädagogischen und beratenden Zentren.
  • Im Wechsel sollte mindestens 50 Prozent den Umfang des Unterrichts nach dem Stundenplan in Unterricht von Angesicht zu Angesicht vorgesehen werden. Bei der Organisation von Alternativstunden muss sichergestellt sein, dass die Schüler jeweils maximal eine Woche im Fernunterricht verbringen und dann zum Präsenzunterricht zurückkehren.
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Im Rahmen der sogenannten „Hotspot-Strategie“ des Staates werden die Gesundheitsbehörden auch durch ein allgemeines Dekret regeln, dass die öffentlichen und privaten Gesundheitsbehörden die öffentlichen und privaten Gesundheitsbehörden ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohner pro Woche regulieren und gleichzeitig die Infektionsraten für die Stadt verteilen und ländliche Gebiete Sportanlagen und Schwimmbäder auch für die Schulsport sind zu schließen.

Darüber hinaus wurden die Bestimmungen zum Einreise- und Teilnahmeverbot in der neuen Corona-Schulverordnung angepasst. Aufgrund der neuen Quarantänevorschriften im ganzen Land ist die Dauer der Einreise- und Teilnahmeverbot nach Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person von 14 bis 10 Tagen.

Gesundheitsbestätigungen in Schulen und Kindertagesstätten sind nicht mehr erforderlich

Eine weitere Neuerung ist, dass eine Erklärung des Erziehungsberechtigten zum Gesundheitszustand der Schüler in Schulen und Kindertagesstätten nicht mehr erforderlich ist. Diese Selbsterklärung, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich brachte, ist nun aufgrund der bestehenden Regelungen für An- und Rückreisende entbehrlich und muss daher nach den Weihnachtsferien nicht mehr vorgelegt werden. Die Corona Ordinance School und die Corona Ordinance Kita wurden entsprechend angepasst.

Bildungsministerium: Corona Regulierungsschule

Kulturministerium: Corona-Verordnung für Kindertagesstätten

Kulturministerium: Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Schul- und Kindertagesstätten

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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