„Bis zum 31. August 2023 haben Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ zu bewerben. Diese Initiative legt einen besonderen Fokus auf Unternehmen, die einen sichtbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten.
Peter Hauk, der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, betonte die positiven Auswirkungen der bisher ausgewählten Unternehmen auf die Lebensqualität im ländlichen Raum. Kleinere Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung des Wirtschaftswachstums. Insbesondere in ländlichen Regionen tragen innovative Unternehmen zur Vielfalt der Wirtschaft bei und erschließen neue Branchen und Märkte. Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ wurde geschaffen, um die Innovationskraft der Wirtschaft im ländlichen Raum gezielt voranzutreiben.
Minister Hauk betonte die Bedeutung von innovativen und kreativen Ideen, die oft im Kleinen beginnen. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Ideen auch umgesetzt und etabliert werden können. Besonders attraktiv sind Unternehmen, die einen messbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten. Durch technologisch innovative Produkte, die ökologische Aspekte berücksichtigen und lokal produziert werden, können ökologische Nachhaltigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen gefördert werden.
Die Förderlinie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis zum 31. August 2023 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.
Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an besonders innovative Unternehmen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können bis zu 20 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen erhalten, während mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten können. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.
Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können eine Förderung von bis zu 500.000 Euro erhalten. Die Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 40 Millionen Euro für die Förderlinie stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 zur Verfügung. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).
In den bereits stattgefundenen Auswahlrunden der neuen Förderperiode haben sich 50 Unternehmen beworben, von denen 34 Projekte mit insgesamt knapp 14 Millionen Euro zur Förderung ausgewählt wurden.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Über die Aufnahme entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis eines Bewertungsausschusses.
Weitere Informationen zur Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘, dem ländlichen Raum und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finden sich auf der offiziellen Website des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.“