Aktionsplan soll Qualität im Schienenpersonennahverkehr verbessern
Stuttgart, 25. September 2023 – Das Land Baden-Württemberg hat einen umfangreichen Aktionsplan vorgestellt, um die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) deutlich zu erhöhen. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte bei der Vorstellung des Plans, dass pünktliche und zuverlässige Züge, saubere und attraktive Fahrzeuge sowie die Vermeidung von Zugausfällen und Verspätungen entscheidend sind, um die Mobilitätswende zu erreichen. Die Zwanzigerjahre sollen demnach Jahre der Qualitätsverbesserung im Nahverkehr werden.
Der Aktionsplan, der auf mehrere Jahre angelegt ist, beinhaltet ein Bündel verschiedener Maßnahmen, um die Qualität des Schienennahverkehrs zu steigern. Eine dieser Maßnahmen ist die Einführung eines professionellen „Qualitätsanwalts“ für die Fahrgäste, der bei der landeseigenen Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) angesiedelt sein wird. Dieser Anwalt soll sich für Verbesserungen im SPNV einsetzen und ab Oktober aktiv werden.
Der Schienennahverkehr steht vor großen Herausforderungen, die gelöst werden müssen. Die veraltete Infrastruktur, Störungen, Baustellen und Personalmangel stellen eine große Herausforderung dar. Minister Hermann betont, dass es wichtig ist, dass die Züge wieder so zuverlässig fahren wie früher. Nur so könne man neue Fahrgäste halten und von Alternativen wie dem eigenen Auto abhalten.
Der Aktionsplan beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Qualität des Schienennahverkehrs zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen betrifft die Erstellung der Fahrpläne. Künftig soll die Zuverlässigkeit von Verbindungen und Anschlüssen vor der maximalen Zeitersparnis rangieren. Das bedeutet, dass Verbindungen unter Umständen etwas länger dauern können, dafür aber die Anschlüsse besser erreicht werden. Ziel ist es, dass das Umsteigen nicht mehr einem Glücksspiel gleicht.
Auch die Verkehrsverträge des Landes mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen werden überarbeitet. Dabei sollen Strafen für nicht erfüllte vereinbarte Leistungen neu gewichtet werden. Wenn Versäumnisse wie Zugausfälle und Unpünktlichkeit vom Unternehmen selbst verschuldet sind, sollen die Vertragsstrafen höher ausfallen, während bei Qualitätsproblemen, die von externen Faktoren verursacht sind, die Strafen geringer sein sollen. Dadurch soll ein gezielter Qualitätsanreiz für die Unternehmen geschaffen werden.
Des Weiteren wird das Land die Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützen, sowohl finanziell als auch organisatorisch und kommunikativ. Hierfür wird eine Allianz zur Gewinnung von Fachkräften mit der Branche gebildet.
Zur Begleitung der Umsetzung der SPNV-Maßnahmen wird ab Oktober ein „Qualitätsanwalt“ eingesetzt. Matthias Lieb, ein Experte, der sich seit langem für Fahrgastinteressen einsetzt, wird diese Aufgabe übernehmen. Der „Qualitätsanwalt“ hat vor allem die Interessen der SPNV-Fahrgäste im Blick und setzt sich für eine bessere Kommunikation ein. Zusätzlich sollen Qualitätsmanager in jeder Region bzw. bei jedem Verkehrsvertrag eingesetzt werden, um die Qualität zu überwachen und Schwachstellen zu beseitigen. Zudem werden nebenamtliche Qualitätsscouts in den Zügen unterwegs sein, um strukturelle Qualitätsprobleme zu identifizieren und zu melden.
Mit dem Aktionsplan „Qualität im Schienenpersonennahverkehr“ setzt das Land Baden-Württemberg ein deutliches Zeichen für eine verbesserte Qualität im Nahverkehr. Durch die verschiedenen Maßnahmen sollen pünktliche und zuverlässige Züge gewährleistet, die Verkehrsverträge angepasst und die Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützt werden. Zusätzlich sollen ein „Qualitätsanwalt“, Qualitätsmanager und Qualitätsscouts dazu beitragen, die Qualität im Schienennahverkehr kontinuierlich zu verbessern.