
Das digitale Meldeportal des Landes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist erfolgreich gestartet. Einrichtungen und Unternehmen können damit die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an das für sie zuständige Gesundheitsamt übermitteln.
Das gilt bundesweit seit dem 16 einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen, die bis dahin keinen ausreichenden Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt haben oder kein ärztliches Attest haben, wonach sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, müssen sich dann an das für sie zuständige Gesundheitsamt wenden Arbeitgeber gemeldet werden. Seit Mittwoch, 16. März, um 24:00 Uhr können Einrichtungen und Unternehmen in Baden-Württemberg auch über a Informationen zum Impf- und Genesungsstatus von Beschäftigten erhalten digitales Meldeportal des Landes an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
„Nach ausgiebigen Tests im Vorfeld unter Beteiligung von Gesundheitsämtern, IT-Abteilungen und betroffenen Institutionen ist unser digitales Meldeportal nun gut angelaufen. Größere Probleme wurden uns jedenfalls nicht gemeldet. Ich freue mich sehr darüber.“ . Wir sollten also jetzt getrost auf Stift und Papier verzichten können“, sagte der Leiter der Geschäftsstelle für Pandemiemanagement im Ministerium für Soziales und Gesundheit. Prof. Dr. Uwe Lahl. „Wir werden die Situation in den nächsten Tagen weiterhin genau beobachten. Treten häufig technische Probleme auf, scheuen wir uns nicht, Verbesserungen vorzunehmen.“
Sichere Datenübermittlung an die Gesundheitsbehörden
Das Meldeportal schafft eine datensichere Verbindung für die Meldung hochsensibler personenbezogener Daten zwischen den Einrichtungen und dem jeweiligen Gesundheitsamt, die auch den hohen Datenschutzanforderungen des Bundes entspricht Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) genügend. Aus diesem Grund werden die Daten nur an die Gesundheitsämter übermittelt, die anhand der Daten prüfen sollen, ob für die nicht geimpften Beschäftigten letztlich ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden muss. Das Portal dient nicht der Erstellung zentraler Statistiken, noch dürfen die Daten gespeichert werden. „Nach der Startphase der Antragstellung wird sich das Sozialministerium sehr zeitnah mit den Gesundheitsämtern austauschen, um sich einen fundierten Überblick über die Rückmeldungen auf lokaler Ebene zu verschaffen“, kündigte Lahl an.
Zur weiteren Unterstützung für gesetzlich meldepflichtige Institutionen und Unternehmen bei Fragen zur Nutzung des Portals wurde eine Service-Hotline unter 0800 7242025 eingerichtet. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr erreichbar. Erläuternde Informationen finden Sie auch auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Schritt-für-Schritt-Anleitungen, ein Demonstrationsvideo und FAQs sowie weitere technische Informationen.
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