
Im ganzen Land besteht eine hohe Waldbrandgefahr. Die Benutzung von mitgebrachten Grills ist tabu. Bis einschließlich Oktober ist das Rauchen im Wald verboten.
„Sonne und Wind haben in den vergangenen Tagen und Wochen die im Wald am Boden liegenden Laubreste, Nadelstreu sowie Äste und Gestrüpp stark ausgetrocknet. Der sporadische Regen, der fiel, trug wenig zur Entspannung der Situation bei. Wir haben derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Bis zu zwei Millionen Waldbesucher pro Tag sind nun aufgefordert, bei ihren Aktivitäten im Wald besonders vorsichtig zu sein, um Waldbrände zu vermeiden“, sagte der Minister für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz. Peter Huk.
Wenn es nicht regnet, entspannt sich die Lage in weiten Teilen des Landes für einige Wochen. Erst wenn die Bäume voll ausgetrieben sind, wird der Waldboden beschattet und das typische kühl-feuchte Raumklima entsteht. Darüber hinaus wirkt frische grüne Bodenvegetation auch feuerhemmend. Bis dahin ist besondere Vorsicht geboten.
Machen Sie Feuer nur an offiziell eingerichteten Feuerstellen
Mit den steigenden Temperaturen verbringen die Bürger wieder mehr Zeit im Wald. Viele nutzen die ersten warmen Sonnentage, um im Wald zu grillen und ein Feuer zu machen. Minister Hauk weist nachdrücklich darauf hin, dass das Anzünden von Feuer nur an den dafür behördlich eingerichteten Feuerstellen und Grillplätzen gestattet ist. Je nach Situation vor Ort können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen. Ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Auch an den offiziellen Feuerstellen ist das Feuer stets zu beaufsichtigen und vor Verlassen des Grillplatzes vollständig zu löschen.
„Wildgrillen auf mitgebrachten Grills ist im Wald tabu. Auch in den Wäldern Baden-Württembergs gilt von März bis einschließlich Oktober ein generelles Rauchverbot“, betonte Minister Hauk.
Nehmen Sie Ihren Müll mit und entsorgen Sie ihn ordnungsgemäß
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte, wies Hauk darauf hin, dass Abfälle, die bei Freizeitaktivitäten im Wald anfallen, zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden müssen, um Waldboden, Gewässer und Waldbewohner nicht zu gefährden.
Die Förster und Waldbesitzer haben derzeit alle Hände voll zu tun, den Wald und seine vielfältigen Funktionen für die Gesellschaft zu erhalten. „Helfen Sie uns, Ihr besonnener Waldbesuch ist ein wertvoller Beitrag und zeigt Verbundenheit mit den Profis, die im und am Wald arbeiten“, betonte Minister Hauk.
Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz: Wald- und Naturerlebnis
Inspiriert von Landesregierung BW