
Bei einer Routineinspektion der stillgelegten Einheit 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde festgestellt, dass eine Brandschutzklappe im Schaltanlagengebäude nicht ordnungsgemäß schließen konnte. Selbst im Brandfall wäre keine Gefahr für Menschen gewesen. Die Veranstaltung hat wenig oder keine Sicherheitsbedeutung.
Während eines Routinetests in Block 2 des Kernkraftwerk Philippsburg (KKP 2) Der Betreiber stellte am 24. November 2020 fest, dass eine Brandschutzklappe im Schaltanlagengebäude nicht schließen konnte, weil sie in der geöffneten Position falsch verriegelt war.
Klassifizierung durch den Lizenznehmer: Berichtskategorie N (normale Berichterstattung), INES 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitsrelevante Bedeutung).
Aktivitäten
Der Bediener ließ die Verriegelung der Brandschutzklappe los, damit sie wieder richtig schließen konnte. Ein wiederholter Funktionstest konnte ohne weitere Probleme durchgeführt werden. Der Bediener überprüfte Brandschutzklappen des gleichen Typs im Schaltanlagengebäude auf einen vergleichbaren Fehler. Es wurden keine weiteren Befunde gefunden. Die Klärung, wie die falsche Einstellung der Klappe zustande kam, ist noch nicht abgeschlossen.
Die Brandschutzklappe ist während des normalen Betriebs zu Lüftungszwecken geöffnet und schließt im Brandfall, um die Ausbreitung des Feuers zwischen zwei Brandbekämpfungsabschnitten zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Diese Brandbekämpfungsabschnitte sind einerseits ein Elektronikraum und andererseits ein Luftversorgungsschacht mit angrenzendem zentralen Luftzirkulationssystem. Beide Abschnitte gehören zur gleichen sicherheitsrelevanten Redundanz von KKP 2.
Aufgrund der falschen Verriegelung hätte sich die Klappe im Brandfall nicht wie geplant geschlossen, so dass die Brandbekämpfungsabschnitte nicht leicht voneinander getrennt worden wären.
Da im Elektronikraum Melder zur Früherkennung von Bränden installiert sind und die Brandlasten im zentralen Luftzirkulationssystem einschließlich des Zuluftschachts gering sind, ist davon auszugehen, dass sich die Fehler auf die Ausbreitung und Brandbekämpfung auswirken würden war minderjährig. Darüber hinaus wären Komponentenausfälle aufgrund eines Brandes auf eine der sicherheitsrelevanten Redundanzen beschränkt geblieben. Die Sicherheitsfunktionen ausgefallener Komponenten könnten bei Bedarf eine andere Redundanz übernommen haben. Insgesamt ist die Sicherheitsbedeutung des Befundes sehr gering.
Berichtsebenen
Ereignisse, die für die nukleare Sicherheit von Bedeutung sind, müssen den Nuklearregulierungsbehörden der Bundesländer gemäß den nationalen Kriterien des Beauftragten für nukleare Sicherheit und der Berichterstattungsverordnung (AtSMV) gemeldet werden. Ziel des Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der Kernkraftwerke zu überwachen, das Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken zu verhindern und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitsrelevante Verbesserungen einzubeziehen.
Die meldepflichtigen Ereignisse sind verschiedenen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):
- Kategorie S (Sofortmeldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie so schnell wie möglich Inspektionen einleiten oder Maßnahmen ergreifen kann. Dies schließt auch Vorfälle ein, die auf akute sicherheitsrelevante Mängel hinweisen.
- Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie innerhalb kurzer Zeit Inspektionen einleiten oder Maßnahmen ergreifen kann. Dies schließt auch Ereignisse ein, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Zeit geklärt und gegebenenfalls innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden muss. In der Regel handelt es sich hierbei möglicherweise – aber nicht direkt – um wichtige Sicherheitsereignisse.
- Kategorie N (Bericht bis zum fünften Arbeitstag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Arbeitstagen gemeldet werden müssen, um Sicherheitslücken frühzeitig erkennen zu können. In der Regel handelt es sich dabei um Ereignisse von geringer sicherheitsrelevanter Bedeutung, die über routinemäßige technische Einzelereignisse hinausgehen, wenn sich das System in einem korrekten Zustand und Betrieb befindet. Die Nichtverfügbarkeit von Komponenten / Systemen, die vorübergehend absichtlich durch in der Bedienungsanleitung angegebene Verfahren verursacht werden, muss nicht gemeldet werden, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation der Bedienungsanleitung berücksichtigt wird.
Internationale INES-Bewertungsskala
Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken ebenfalls nach der Bewertungsskala klassifiziert Internationale nukleare und radiologische Ereignisskala (INES) das Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) und das Nuclear Energy Agency (NEA) von der OECD bewertet. Ziel ist eine schnelle und öffentlich verständliche Bewertung eines Ereignisses.
Die Skala umfasst sieben Ebenen:
- Störung
- Unfall
- schwerwiegender Vorfall
- Unfall mit begrenzten lokalen Auswirkungen
- Unfall mit weiteren Auswirkungen
- schwerer Unfall
- katastrophaler Unfall
Meldepflichtige Ereignisse, die gemäß dem INES-Handbuch nicht auf der Skala (1 bis 7) klassifiziert werden können, werden gemäß der nationalen Bewertung unabhängig von ihrer sicherheitsrelevanten Bedeutung der Stufe 0 zugeordnet.
.
Inspiriert von Landesregierung BW