Energie, Umwelt & Verkehr

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg (Block I)

Im Kernkraftwerk Philippsburg (Block I) wurde bei einer wiederkehrenden Inspektion festgestellt, dass eine Brandschutztür nicht richtig schloss. Es bestand keine Gefahr für Mensch und Umwelt.

Am 14. April 2022 wurden wiederkehrende Prüfungen an Türfeststellanlagen im Block eins des Kernkraftwerks Philippsburg durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass eine der Brandschutztüren beim Auslösen der Türfeststellung nicht vollständig schloss. Der obere Türschließer wurde entsprechend nachjustiert. Danach schloss die Tür ordnungsgemäß, als der Test wiederholt wurde.

Die betroffene Brandschutztür befindet sich im Maschinenhaus des Kernkraftwerks, das derzeit zurückgebaut wird. Sie trennt einen Raum, in dem brennbares Material gelagert wird, vom Rest des Maschinenhauses ab.

Im Brandfall ist die Tür so konstruiert, dass sie automatisch schließt, um zu verhindern, dass sich Feuer und Rauch zwischen angrenzenden Bereichen des Raums ausbreiten, bis das Feuer gelöscht werden kann. Im vorliegenden Fall war diese Funktion nicht mehr ausreichend gewährleistet.

Die sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes ist gering

Da alle anderen brandschutztechnischen Einrichtungen und Maßnahmen wie Branderkennung durch Rauchmelder und Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Aussagekraft des Befundes gering. Es gab keine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

Die Einstufung durch den Bewilligungsinhaber war wie folgt: Meldekategorie N (normale Meldung); International Nuclear and Radiological Event Scale (INES) Null (keine oder sehr geringe Sicherheitsbedeutung).

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomsicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitszustand der Kernkraftwerke zu überwachen, das Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken zu verhindern und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

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Verschiedene Kategorien für meldepflichtige Ereignisse

Die meldepflichtigen Ereignisse sind verschiedenen Kategorien zugeordnet:

  • Kategorie S (Sofortmeldung)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit diese schnellstmöglich Kontrollen einleiten oder Maßnahmen einleiten kann. Dazu gehören auch Vorfälle, die auf akute sicherheitsrelevante Mängel hindeuten.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit diese zeitnah Kontrollen einleiten oder Maßnahmen einleiten kann. Hierzu gehören auch Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen kurzfristig geklärt und ggf. innerhalb angemessener Frist behoben werden müssen. In der Regel handelt es sich um Ereignisse, die potenziell – aber nicht unmittelbar – sicherheitstechnisch bedeutsam sind.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Arbeitstagen gemeldet werden müssen, um etwaige Sicherheitsschwächen frühzeitig erkennen zu können. In der Regel handelt es sich um Ereignisse von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung, die bei ordnungsgemäßem Zustand und Betrieb der Anlage über übliche betriebliche Einzelereignisse hinausgehen. Nichtverfügbarkeiten von Komponenten oder Systemen, die durch im Betriebshandbuch vorgegebene Verfahren bewusst vorübergehend herbeigeführt werden, müssen nicht gemeldet werden, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuchs berücksichtigt wird.
  • Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) klassifiziert ) und der Nuclear Energy Agency (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Ziel ist es, ein Ereignis schnell und für die Öffentlichkeit verständlich zu beurteilen.

    Die Skala hat sieben Stufen:
    1 – Störung
    2 – Vorfall
    3 – schwerer Vorfall
    4 – Lokaler Aufprallunfall
    5 – Unfall mit weitreichenderen Folgen
    6 – schwerer Unfall
    7 – katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die gemäß INES-Handbuch nicht der Skala (eins bis sieben) zuzuordnen sind, werden nach nationaler Bewertung unabhängig von ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung der „Stufe Null“ zugeordnet.

Inspiriert von Landesregierung BW

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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