Das Kabinett billigte die Verordnung des Ministeriums für Landentwicklung und Wohnungsbau. Die Erleichterungen für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt treten daher im Juli in Kraft. Mit den neuen Instrumenten sollen Kommunen Bauland mobilisieren und Wohnraum schaffen können.
Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg erhalten in diesem Monat neue Instrumente zur Aktivierung von Bauland und Schaffung von Wohnraum. Das teilte der Minister für Regionalentwicklung und Wohnungsbau mit. Nicole Razavi, verkündet am 13. Juli 2022 in Stuttgart. „Das ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiges Signal“, sagte der Minister. „Wir ziehen alle Register, um mehr Wohnraum zu schaffen. Hier gilt das Motto: Jede Wohnung zählt!“
Mit der Verordnung, die das Landeskabinett in seiner jüngsten Sitzung gebilligt hat, erhalten die betroffenen Kommunen Planungserleichterungen zugunsten der Wohnungsbau verfügbar gemacht. Die Verordnung soll am 22. Juli 2022 in Kraft treten. „Damit erweitern wir den Werkzeugkasten der Kommunen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen“, sagt Nicole Razavi.
„Jede Kommune kann selbst entscheiden, ob und welche der Instrumente sie nutzen möchte“, erklärte die Ministerin. „Ich gehe davon aus, dass sich diese Regelung positiv auf den Wohnungsmarkt vor Ort auswirken wird. Bei der Anhörung zur Verordnung wurde die Bereitstellung der neuen Urkunden von den Gemeinden nahezu einhellig begrüßt.“
Drei neue planungsrechtliche Instrumente definiert
Die neue Verordnung basiert auf dem Bundesbaulandmobilmachungsgesetz. Es stellt den Kommunen folgende neue planungsrechtliche Instrumente zur Verfügung:
- Ein erweitertes Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. Damit soll es den Kommunen erleichtert werden, Baulücken aktiv zu schließen und Wohnbaupotenziale im Inneren zu heben.
- Erweiterte Freistellungsmöglichkeiten von den Festlegungen eines Bebauungsplans, auch wenn Grundzüge der Planung im Einzelfall betroffen sind. Dies kann zum Beispiel das Aufladen erleichtern. In solchen Fällen ist es dann möglich, Wohnraum zu schaffen, ohne dass die Kommunen erst eine Fläche neu planen müssen.
- Ein erweitertes Baugebot, mit dem auch der Bau von Wohneinheiten in Auftrag gegeben werden kann. Damit soll es einfacher werden, Baulücken mit Wohnraum zu schließen.
Instrumente für Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten
Die Erleichterungen können nur in den 89 Gemeinden des Landes angewendet werden, die in der Verordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind (Gebietsfestlegung des Mietkontrolle). Grundlage hierfür ist die Verordnungsermächtigung des Bundes in § 201a BauGB, die den Einsatz der oben genannten kommunalen Instrumente ermöglicht. „Meiner Meinung nach sollten alle Kommunen – nicht nur solche mit einem angespannten Wohnungsmarkt – von den erweiterten Befreiungsmöglichkeiten von der Festlegung eines Bebauungsplans profitieren können“, sagte Ministerin Nicole Razavi. „Vielen Kommunen würde dies erheblich helfen, weshalb ich mich auf Bundesebene für einen entsprechenden Ausbau dieser Option einsetze.“
Auch das Bundesbaulandmobilmachungsgesetz sieht derzeit vor, dass die entsprechenden Landesregelungen nur befristet bis Ende 2026 gelten können. Die Bundesregierung hat jedoch angekündigt, die Befristung der Maßnahmen verlängern zu wollen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau: Wohnungsbau in Baden-Württemberg
Inspiriert von Landesregierung BW