Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt macht das Land das Leben leichter. Die neuen Instrumente sollen den Kommunen in diesem Sommer zur Verfügung stehen und Bauland mobilisieren und Wohnraum schaffen.
Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg sollen in diesem Sommer vom Land neue Instrumente zur Aktivierung von Bauland und Schaffung von Wohnraum an die Hand gegeben werden. Das teilte der Bauminister mit Nicole Razavi beim.
Mit der geplanten Landesverordnung sollen den betroffenen Kommunen planungsrechtliche Erleichterungen zugunsten der Bauordnung gewährt werden Wohnungsbau bereitstellen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wurde vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau auf Grundlage des erstellt Baulandmobilisierungsgesetz von der Bundesregierung entworfen und vom Landeskabinett in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag zur Anhörung freigegeben. Es ist geplant, dass die Verordnung im Sommer in Kraft tritt.
Schaffen Sie dringend benötigten Wohnraum
„Mit der Verordnung erweitern wir den Werkzeugkasten der Kommunen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen“, sagt Razavi. „Jede Kommune kann selbst entscheiden, ob und welche der Instrumente sie einsetzen möchte.“
Die Kommunen sollen folgende neue planungsrechtliche Instrumente erhalten:
- Ein erweitertes Vorkaufsrecht für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. Damit soll es den Kommunen erleichtert werden, Baulücken aktiv zu schließen und Wohnbaupotenziale im Inneren zu heben.
- Erweiterte Freistellungsmöglichkeiten von den Festlegungen eines Bebauungsplans, auch wenn Grundzüge der Planung im Einzelfall betroffen sind. Dies kann zum Beispiel das Aufladen erleichtern. In solchen Fällen ist es dann möglich, Wohnraum zu schaffen, ohne dass die Kommunen erst eine Fläche neu planen müssen.
- Ein erweitertes Baugebot, mit dem auch der Bau von Wohneinheiten in Auftrag gegeben werden kann. Damit soll es einfacher werden, Baulücken mit Wohnraum zu schließen.
89 Kommunen des Landes können Instrumente nutzen
Die Erleichterung kann nur in den 89 Gemeinden des Landes angewendet werden, die in der Verordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen sind (Bereichseinstellung der Mietpreisbremse). Grundlage hierfür ist die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung in § 201a Bauordnung, wonach die Anwendbarkeit der genannten kommunalen Instrumente ermöglicht wird. „Ich würde mir wünschen, dass alle Kommunen des Landes von den erweiterten Ausnahmemöglichkeiten des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus profitieren“, erklärte Razavi. Sie wird sich auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.
Auch das Bundesbaulandmobilmachungsgesetz sieht derzeit vor, dass die entsprechenden Landesregelungen nur befristet bis Ende 2026 gelten können. Die neue Bundesregierung hat jedoch angekündigt, die Befristung der Maßnahmen verlängern zu wollen.
Inspiriert von Landesregierung BW