Soziales

Mehr als 30 Millionen Euro für Kliniken mit Geburtshilfe

In den Jahren 2023 und 2024 wird die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg mit jeweils rund 15,65 Millionen Euro gefördert. Von der Förderung können 71 Standorte profitieren.

Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg wird in den Jahren 2023 und 2024 mit jeweils rund 15,65 Millionen Euro gefördert. Diese zusätzlichen Bundesmittel sollen die Geburtshilfe unabhängig von der leistungsorientierten Fallkostenpauschale finanziell absichern und die Fachabteilungen für Geburtshilfe in den Krankenhäusern unterstützen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am 3. April 2023 in Stuttgart mit.

„Wir freuen uns, die Geburtshilfe im Land unterstützen zu können. Eine bedarfsgerechte Geburtshilfe ist essentiell für die Frauen und ihre Familien. Diese Strukturen stehen vielerorts unter Druck. Umso wichtiger ist hier diese zusätzliche finanzielle Unterstützung, die wir durch eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielen konnten, dafür bedanke ich mich ausdrücklich“, sagte Manne Lucha.

Verteilung nach bestimmten Kriterien

Die Förderung richtet sich an die Standorte, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten. In Baden-Württemberg können 71 Krankenhausstandorte (PDF) von der Förderung profitieren. „Damit wird die für uns besonders wichtige geburtshilfliche Versorgung im Land flächendeckend gestärkt“, so Manne Lucha weiter.

Für die Versorgung der Geburtshilfe werden bundesweit aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro bereitgestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für Baden-Württemberg stehen demnach jeweils rund 15,65 Millionen Euro zur Verfügung. Die standortindividuellen Förderbeträge wurden nun vom Gesundheitsministerium nach bestimmten Kriterien wie Geburtenzahl, das Vorhalten bestimmter Fachabteilungen sowie die Beteiligung an der praktischen Hebammenausbildung im Rahmen einer Allgemeinverfügung dem Grunde nach festgelegt. Die einzelnen Förderbescheide werden zeitnah ergehen.

Siehe auch  Diskussion mit breiter Beteiligung zum Thema Abtreibung

Übersicht der geförderten Krankenhäuser mit Geburtshilfe (PDF)

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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