Mit dem neuen Bundesprogramm können Maßnahmen im Bereich der IT-Verwaltung an Schulen sowie die Weiterbildung des Personals für die IT-Verwaltung öffentlicher und privater Schuleinrichtungen finanziert werden. In Baden-Württemberg stehen dafür 65 Millionen Euro zur Verfügung.
Diese Woche teilte das Ministerium für Bildung und Kultur den führenden Verbänden kommunaler und unabhängiger Schulbehörden mit, dass die Ankündigung des neuen Programms der Bundesregierung in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist. Das Programm kann Maßnahmen im Bereich der IT-Verwaltung an Schulen sowie die Weiterbildung von Personal für die IT-Verwaltung in öffentlichen und privaten Schuleinrichtungen unterstützen. In Baden-Württemberg stehen dafür nach dem Königstein-Schlüssel 65 Millionen Euro zur Verfügung. Wie bei der DigitalPakt School ist die L Bank das Bewerbungsverfahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Staat, Lehrer im digitalen Unterricht weiterzubilden und neun Millionen Euro in diese zu investieren, die bereits im Nachtragshaushalt vorgesehen sind. „Mit dem zusätzlichen Verwaltungsprogramm arbeiten wir mit der Bundesregierung zusammen, um die Kommunen bei der Pflege der IT-Infrastruktur an Schulen zu unterstützen. Auf diese Weise können wir die zusätzlichen Kosten abfedern, die die Schulbehörden für die Verwaltung der IT-Infrastruktur aufgrund der DigitalPact School zahlen müssen “, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann. Sie weist darauf hin, dass die Schulbehörden gemäß den Bundesvorschriften einen Beitrag von zehn Prozent zahlen müssten. „Aber das wird vom Staat übernommen“, erklärt Eisenmann.
Personalkosten und Qualifikationen sind förderfähig
Im neuen Programm für die IT-Administration sind Wartung und Support für Einkäufe im Zusammenhang mit der DigitalPact School oder einem der zusätzlichen Programme förderfähig. Wenn beispielsweise aufgrund des „Sofortausrüstungsprogramms“ zusätzliche Endgeräte für Schulkinder gekauft wurden und eine Schulbehörde zusätzliches Personal für die Pflege der Geräte benötigt, kann die Schulbehörde diese Kosten geltend machen und Finanzmittel erhalten. Insbesondere können die Personalkosten durch das neue Programm gefördert werden. Es ist unerheblich, ob diese für die Schulbehörde entstehen, weil sie IT-Spezialisten anstellt, oder ob diese Kosten aus der Beauftragung eines Dienstleisters resultieren.
Es ist auch möglich, bestimmte Fortbildungsangebote für Administratoren finanziell zu unterstützen, die in direktem Zusammenhang mit der Überwachung von Investitionen in den DigitalPact stehen. In den nächsten Tagen werden die Schulbehörden vom Bildungsministerium darüber informiert, welches Budget ihnen für die Finanzierung zur Verfügung steht und wie sie Anträge stellen können. Diese können bereitgestellt werden, sobald die Formulare auf der Homepage der L-Bank veröffentlicht sind. Nach Angaben der L-Bank werden Genehmigungen voraussichtlich ab dem 1. April 2021 möglich sein. „Durch die Bekanntgabe der Finanzierungsrichtlinien können sich die Schulbehörden bereits über Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Auf diese Weise können sie ihre Anträge vorbereiten, um dies zu können reichen Sie sie ab April ein “, sagte Eisenmann.
Die zusätzliche „Verwaltungs“ -Vereinbarung ist die zweite Ergänzung zum School DigitalPact. Als die „Sofortiges Ausstattungsprogramm„Für Schülergeräte und das Zusatzprogramm„ Lehrergeräte “, das derzeit von Bund und Ländern unterzeichnet wird, hat es auf Bundesebene ein Volumen von 500 Millionen Euro. Baden-Württemberg erhält nach dem Königstein-Schlüssel 65 Millionen Euro davon.
Pressemitteilung: Einfacheres Verfahren zur Implementierung des School DigitalPact
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Inspiriert von Landesregierung BW