Die Zusatzvereinbarung „Leihausrüstung für Lehrer“ an die DigitalPakt School kann in Baden-Württemberg beginnen. Inzwischen sind 65 Millionen Euro Bundesmittel für das Ausstattungsprogramm für Lehrer in Baden-Württemberg vorgesehen.
Die Bundesregierung stellt 500 Millionen Euro zur Verfügung, um Schulen mit Leihausrüstung für Lehrer auszustatten. Auf Baden-Württemberg entfallen 65 Millionen Euro. Nachdem die letzten Unterschriften auf Bundesebene gemacht wurden, kann die zusätzliche Vereinbarung „Leihausrüstung für Lehrer“ hinzugefügt werden DigitalPakt Schule Umsetzung in Baden-Württemberg beginnen. Am 29. Januar 2021 veröffentlichte das Kulturministerium die Finanzierungsankündigung für die Umsetzung, die bereits mit den Zentralverbänden der Schulbehörden und dem Finanzministerium vereinbart worden war. „Wir geben die Mittel unkompliziert und ohne Bewerbungsverfahren an die Schulbehörden weiter, damit die Lehrer so schnell wie möglich ausgerüstet werden können. Das heißt, wir können sehr schnell mit der Implementierung beginnen. Die entsprechenden Ankündigungen haben wir bereits in den letzten Wochen vorbereitet “, sagt die Ministerin für Bildung und Kultur, Dr. Susanne Eisenmann. Sobald die Bundesmittel eintreffen, werden sie an die Schulbehörden weitergeleitet.
Der Staat hatte sich bereits für ein unkompliziertes Verfahren für das Sofortausrüstungsprogramm für Schulendgeräte entschieden, damit die Mittel schnell bei den Schulbehörden ankamen. Diese sind inzwischen fast vollständig aufgebraucht, ein großer Teil der Geräte ist bereits in den Schulen eingetroffen und wird dort eingesetzt. Mathematisch könnten rund 300.000 Endgeräte mit Bundesmitteln von 65 Millionen Euro und zusätzlichen staatlichen Mitteln von 65 Millionen Euro beschafft werden.
Mittel, die je nach Lehrposition an die Schulbehörden verteilt werden
Inzwischen sind 65 Millionen Euro Bundesmittel für das Ausstattungsprogramm für Lehrer in Baden-Württemberg vorgesehen. Der Staat muss einen Beitrag von zehn Prozent leisten, der bereits vom Staat im Zusammenhang mit seinen eigenen Beiträgen zur DigitalPact School geleistet wurde. Diese Mittel werden entsprechend der Anzahl der den Schulen im jeweiligen Verantwortungsbereich zugewiesenen Lehrstellen an die Schulbehörden verteilt. Wie beim Sofortausrüstungsprogramm gibt es kein Bewerbungsverfahren; Die Schulbehörden müssen erst drei Monate nach Abschluss der Maßnahme einen vereinfachten Verwendungsnachweis vorlegen.
Die schulgebundenen Leihgeräte stehen Lehrern für den Unterricht in der Schule, für Fernunterricht sowie für die Vorbereitung und Nachverfolgung des Unterrichts zur Verfügung. Förderfähig sind nur Geräte, die für den digitalen Unterricht geeignet sind. Smartphones hingegen sind nicht förderfähig, da es schwierig ist, digitale Lektionen durchzuführen oder vorzubereiten und weiterzuverfolgen. Durch frühzeitiges Starten der Maßnahmen sind auch Geräte förderfähig, die seit dem 3. Juni 2020 gekauft wurden.
.
Inspiriert von Landesregierung BW