Soziales

Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat am 10. Februar 2022 seine konstituierende Sitzung abgehalten. Der Beirat ist ein wichtiger Partner für Teilhabe und Inklusion und um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in unserem Land sichtbar zu machen und zu vertreten die langfristige.

Vorsitz von Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungender für die laufende Legislaturperiode neu berufene Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen traf sich am 10. Februar digital zu seiner konstituierenden Sitzung.

„Der Beirat ist für mich ein wichtiger Partner für Teilhabe und Inklusion, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen in unserem Land sichtbar zu machen und langfristig zu vertreten. Das Motto meiner Amtszeit lautet: ‚Beteiligung schafft Gesellschaft, einfach Inklusion.“ Menschen müssen eingebunden werden, damit sie in der Gesellschaft sind und Begegnungen stattfinden, nur so können sie unsere Gesellschaft mitgestalten, und wir müssen es einfach tun“, sagt Simone Fischer.

Die Erfahrungen der Mitglieder des Beirats bieten wertvolle Erkenntnisse für ihren anwaltlichen Beratungsauftrag in allen Fragen der Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. „Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen“, so Simone Fischer weiter. Der Beirat besteht hauptsächlich aus Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und deren Angehörigen.

Der Beirat stellte fest, dass die bisherigen Bemühungen des Landes um mehr Barrierefreiheit, Selbstbestimmung und Teilhabe durch die Folgen der Corona-Pandemie ins Stocken geraten sind. „Wir müssen in vielen Bereichen neu anfangen, Verbesserungen vornehmen und uns in einigen Bereichen verbessern“, sagt Simone Fischer.

Austausch mit Sozialminister Manne Lucha

Beim ersten Treffen gab es einen Austausch und Diskussion mit der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Integration, Mann Luca, in der Mitte. Fischer und Lucha wünschten dem neu konstituierten Beirat für seine wichtige Arbeit in dieser Legislaturperiode alles Gute. Knapp die Hälfte des Gremiums bestehe aus erfahrenen und langjährigen Beiratsmitgliedern, die andere Hälfte seien neue Gesichter, sagte die Ministerin: „Das ist eine gelungene Sorte, darüber freue ich mich sehr. Ihr Interesse, Engagement und Teilhabe sind wertvoll und wichtig, sie stärken unsere offene und demokratische Gesellschaft. Wir wollen ein konstruktives Miteinander im Sinne der gemeinsamen Sache, für ein gemeinsames Ziel. Bitte helfen Sie mit und geben Sie den Menschen mit Behinderungen im Land als Experten eine laute Stimme in eigener Sache“, appellierte die Ministerin an die Mitglieder des Beirats.

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Maßnahmen zu Inklusion und Barrierefreiheit im Koalitionsvertrag

Der grün-schwarze Koalitionsvertrag bietet eine gute Grundlage, um Inklusion und Teilhabe in dieser Legislaturperiode weiter voranzubringen. Es ist eine Querschnittsaufgabe für alle Abteilungen. Von besonderem Interesse für Menschen mit Behinderungen ist die gezielte Einbindung als Experten in eigener Sache nach dem Grundprinzip der UN-Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns“. Im Hinblick auf die behindertenpolitischen Schwerpunkte definiert der grün-schwarze Koalitionsvertrag unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Neuausrichtung der Städtebauförderung, um Projekte fördern zu können, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen fördern
  • Stärkung des berufsbegleitenden Ausbildungsverbundes: Für Jugendliche mit Behinderungen, die die Ausbildungsziele nicht vollständig erreichen können, soll eine Zertifizierung von Teilleistungen ermöglicht werden
  • Verstärkter Einsatz des Budgets für Arbeit für Menschen mit Behinderungen zur Unterstützung des Übergangs von Behindertenwerkstätten in den ersten Arbeitsmarkt. Generell sollte mehr Unterstützung geleistet werden, damit Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können
  • Mehr Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung beschäftigen
  • Bedarfsgerechter Ausbau der Inklusion in Kitas und Schulen, Entwicklung und Umsetzung eines Qualitätsrahmens für Inklusion für alle Schularten
  • Erstellung eines Fahrplans in jedem Schulträgerbezirk für einen inklusiven Schulentwicklungsprozess, einschließlich der inklusiven und zielgerichteten Verknüpfungen in Ausbildung, Berufsschulwesen und Oberstufe
  • Ausbau der berufsbegleitenden Qualifizierung und Überprüfung der Studienplatzkapazitäten, um die notwendige Zahl an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zu erreichen
  • Evaluation und Weiterentwicklung der inklusiven Module in der Lehrerbildung
  • Schaffung von Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit in der Eingliederungshilfe nach SGB IX
  • Schulungs- und Vernetzungsprogramm für EUTB-Stellen zu landesspezifischen Fragen der Bedarfsermittlung und der Landesrahmenvereinbarung SGB IX.

Bei der Weiterentwicklung des Ganztagsschulangebots sollen die Bedürfnisse der Familien von Kindern mit Behinderungen sowohl in inklusiven Einrichtungen als auch in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungsstellen (SBBZ) berücksichtigt werden. Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit wird in absehbarer Zeit seine Arbeit aufnehmen. Die Beratungsfunktion bei der Umsetzung der digitalen, technischen und baulichen Barrierefreiheit wird eine wichtige Anlaufstelle im Land sein. In dieser Legislaturperiode steht die Evaluierung und Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit einem partizipativen und ressortübergreifenden Ansatz an. Darüber hinaus wird das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt.

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Der Beirat begrüßte die im Koalitionsvertrag festgelegten Inklusions- und Barrierefreiheitsmaßnahmen. Gerne würde er deren Umsetzung im Land aktiv mitgestalten und konstruktiv begleiten. In ihrer Funktion als Vertreterin der Landesregierung wird Simone Fischer gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass die Anliegen und Interessen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen von Anfang an berücksichtigt und berücksichtigt werden.

Der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen berät und unterstützt die Landesbehindertenbeauftragten in allen wesentlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren. Er soll frühzeitig in Gesetzes- und Verordnungsvorhaben eingebunden werden – soweit die Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind.

Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse des Landes-Behindertenbeirats sind in § 16 des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) geregelt. Damit ist die zentrale Forderung der UN-Behindertenrechte gesetzlich verankert Konvention zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Mitglieder des Landesbehindertenbeirats werden für die Dauer einer Legislaturperiode berufen, Vorsitzender ist der Landesbehindertenbeauftragte.

Der Landesbehindertenbeirat besteht aus 25 Mitgliedern. Neben dem Landesbeauftragten für behinderte Menschen als Vorsitzenden gehören dem Ausschuss stimmberechtigte Mitglieder an:

  • zehn von den Verbänden und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen vorgeschlagene Mitglieder,
  • ein Mitglied auf Vorschlag des Landesarbeitskreises der Werkstättenräte,
  • je ein Mitglied auf Vorschlag der Schwerbehindertenbeauftragten der kreisfreien Städte und Landkreise und der Schwerbehindertenbeauftragten der kreisangehörigen Gemeinden und
  • ein von den Behinderten- und Rehabilitationssportverbänden vorgeschlagenes Mitglied.

Entsenden Sie insgesamt zehn beratende Mitglieder

  • das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration,
  • die Regionalstelle Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit,
  • die staatlich-direkten gesetzlichen Krankenkassen,
  • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
  • das Integrationsamt,
  • die kommunalen Landesverbände,
  • die Liga der freien Wohlfahrt,
  • die Architektenkammer Baden-Württemberg,
  • die Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
  • und der Landesarzt für Menschen mit Behinderungen.
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Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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