Zur Unterstützung des Gastgewerbes setzt das Land das Förderprogramm „Tourismusfinanzierung Plus“ mit acht Millionen Euro fort. Mit der Förderung werden wichtige Investitionen angestoßen, die die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Reiseziele steigern.
„Ich freue mich sehr, dass ab dem 1. Juni 2022 Bewerbungen für diese hochattraktive Förderung über die L-Bank kann gefragt werden. Damit knüpfen wir an den Erfolg von 2021 an und stärken eine Branche, die besonders stark von den Einschnitten durch die betroffen ist Pandemie betroffen war“, sagte der Staatssekretär Dr. Patrick Rapp. „Mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen wir langfristig kleine und mittelständische Unternehmen des Gastgewerbes, sofern sie primär dem Tourismus dienen. Dadurch können wichtige Investitionen angestoßen werden, die die Wettbewerbsfähigkeit des baden-württembergischen Reiseverkehrs steigern.“ Denn Qualität im Gastgewerbe ist unser Markenzeichen Tourismusland. Investitionen in das Angebot werden sich langfristig für alle auszahlen“, sagte der Staatssekretär.
Investitionsmaßnahmen fördern
Mit dem Neustart des Investitionsprogramms „Tourismusfinanzierung Plus“ Ab sofort bietet die L-Bank wieder ein zinsgünstiges Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss von 6 Prozent bzw. bis zu maximal 200.000 Euro an. In Kombination mit dem Zinsvorteil kann der Förderwert im Einzelfall bis zu 9 Prozent betragen. Gefördert werden Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem tourismusorientierten Gastgewerbe. Die Unternehmen erhalten von ihrer Hausbank ein zinsgünstiges Darlehen mit einem attraktiven Tilgungszuschuss.
Die „Tourismusfinanzierung Plus“ kann über die Hausbanken bei der L-Bank beantragt werden. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU im Sinne der Europäischen Union) erhielt ein zinsgünstiges Darlehen mit zusätzlichem Tilgungszuschuss aus dem tourismusorientierten Gastgewerbe. Voraussetzung ist, dass der Betrieb hauptsächlich dem Tourismus dient. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in touristische Einrichtungen wie Modernisierungen und Renovierungen bestehender Gebäude, Erweiterungen bestehender Gebäude im Zusammenhang mit Modernisierungen, Neubauten im Zusammenhang mit Modernisierungen sowie Betriebsübernahmen, sofern es sich bei der Übernahme um Investitionen in eine touristische Einrichtung handelt. Der Förderkredit kann mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Tourismusfinanzierung Plus
Inspiriert von Landesregierung BW