Soziales

Land passt Trennungsregeln an

Das Gesundheitsministerium passt die Isolationsregeln an. Genesene mit mindestens einer Impfung gegen das Coronavirus müssen künftig nicht mehr als Kontaktpersonen in Quarantäne.

Im Trennung nach Corona-Verordnung Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration regelt, wer in Baden-Württemberg abgesondert, unter Quarantäne gestellt und isoliert werden muss. Vor allem in einem Punkt passt das Ministerium nun die Regeln an die Empfehlungen des Bundesgesetzgebers an Robert-Koch-Institut an. Die Änderungen treten morgen, Mittwoch, 26. Januar 2022, in Kraft.

Haushaltsmitglieder und enge Kontaktpersonen sind wie bisher von der Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie geimpft oder genesen oder aufgefrischt wurden. Künftig gelten auch diejenigen, die mit mindestens einer Impfung genesen sind, als geboostert und müssen somit nicht mehr als Kontaktpersonen in Quarantäne. Die Reihenfolge von Impfung und Ansteckung spielt keine Rolle.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen

Konkret werden ab morgen Haushaltsmitglieder und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht länger als 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorangegangenen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage nach Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, unabhängig von der Reihenfolge der Impfung und Ansteckung.

Weitere Änderungen in der Corona-Verordnung Trennung

  • Es wird klargestellt, dass Personen, die ab Tag 7 aus der Isolation positiv getestet wurden, sich nur dann frei testen dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme mindestens 48 Stunden symptomfrei waren.
  • Der Nachtest nach einem positiven selbst durchgeführten überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nun auch mittels eines Schnelltests, beispielsweise in einem Testzentrum, durchgeführt werden.
Siehe auch  25 Millionen Euro: Wirtschaftsministerium fördert Virus-basierte Therapien in Biberach für Stärkung des Pharmastandorts Baden-Württemberg

Trennung nach Corona-Verordnung

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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