Ländlicher Raum

Land nahezu frei von viraler Rinderdiarrhoe

Mit Ausnahme des Landkreises Ravensburg ist das Land frei von bovinem Virusdurchfall. Eine Infektion mit dem Virus kann bei Rindern zu schweren Erkrankungen mit hoher Sterblichkeitsrate führen.

„Die Kommission der Europäischen Union (EU) Baden-Württemberg ist mit Ausnahme des Landkreises Ravensburg für frei von dem erklärt worden Viraler Durchfall bei Rindern (BVD) akzeptiert. Der Status „frei von BVD“ und das Tilgungsprogramm im Landkreis Ravensburg sind von großer Bedeutung, um die bisherigen Bekämpfungserfolge im Land und das Niveau der Tiergesundheit bei BVD sicherzustellen. Es ist auch wichtig zu verhindern, dass diese kostspielige und wirtschaftlich wichtige Tierseuche wieder in die Rinderbestände des Landes eingeschleppt wird. Das bisherige Tilgungs-Programm in Baden-Württemberg, das seit über 10 Jahren im Land verpflichtend und davor auf freiwilliger Basis war, ist nun – bis auf einen Landkreis – erfolgreich abgeschlossen worden“, so die Ministerin für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucher Schutz, Peter Huk.

Freiheitsstatus auch für den Landkreis Ravensburg erreichen

Aufgrund eines Seuchenausbruchs im Jahr 2020 in einem Rinderbestand im Landkreis Ravensburg konnte für diesen Landkreis bisher kein Antrag auf BVD-Freiheit gestellt werden, sondern lediglich ein Tilgungsprogramm als Voraussetzung für die Einreichung eines BVD-Freiheitsprogramms bei der EU-Kommission eingereicht werden Antrag auf Seuchenfreiheit. „Unser nächstes Ziel ist es, den Freiheitsstatus auch für den Landkreis Ravensburg zu erreichen“, erklärte Minister Hauk.

Damit der BVD-Freiheitsstatus im Inland aufrechterhalten bzw. für das nicht-freie Gebiet erreicht werden kann, ist die Anmietung von nicht-freien Rindern aus dem Ausland, die Impfung von Rindern gegen BVD und die Anmietung von geimpften Rindern in den Rinderbeständen im freier Bereich sind nicht mehr zulässig. Routinetests könnten aufgrund des Nachweises von Antikörpern im Blut zu falsch positiven Ergebnissen führen, wenn Tiere in BVD-freien Gebieten erneut geimpft werden. Dies würde die Erkennung eines Ausbruchs verzögern und die frühzeitige Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen erschweren. Zudem müssen die Untersuchungen neugeborener Kälber auf BVD weiterhin konsequent durchgeführt werden, um den Freiheitsstatus der Rinderfarmen und des Landes zu wahren.

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Der virale Rinderdurchfall

Eine BVD-Infektion kann bei Rindern schwere Erkrankungen mit einer hohen Sterblichkeitsrate verursachen. Bei trächtigen Rindern wird das Virus in der Gebärmutter auf das ungeborene Kalb übertragen. Je nach Trächtigkeitsstadium kann es zu mutierten Rindern, Fehlgeburten, Fehlbildungen der ungeborenen Kälber oder der Geburt persistent infizierter (PI) Tiere kommen. PI-Tiere entwickeln sich nach einer Infektion im ersten Trimenon der Trächtigkeit und scheiden das Virus in großen Mengen nach der Geburt lebenslang aus. Damit tragen sie vor allem zur weiteren Ausbreitung der Krankheit in den betroffenen Rinderbeständen bei oder führen, wenn PI-Tiere in freie Herden entlassen werden, zur Entstehung einer neuen Krankheit in anderen Herden.

Der BVD ist in Deutschland seit 2011 nach dem Verordnung zum Schutz von Rindern vor einer Ansteckung mit dem Bovinen Virusdurchfallvirus (BVDV-Verordnung) gekämpft. In einigen anderen Ländern – wie in Deutschland – gibt es seit Jahren nationale Bekämpfungsprogramme gegen diese Tierseuche. Mit dem neues EU-Tiergesundheitsrecht Die BVD-Bekämpfung ist seit dem 21. April 2021 auf EU-Ebene einheitlich geregelt. Demnach ist BVD eine gelistete Tierseuche der Kategorie C, die für einige EU-Mitgliedstaaten relevant ist und bei der Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Ausbreitung auf andere Teile zu verhindern der Union, die amtlich frei von der Seuche sind oder wo es ein Tilgungsprogramm für diese Seuche gibt. Das EU-Tiergesundheitsrecht sieht somit eine Tilgung von BVD auf der Grundlage einer Entscheidung der jeweiligen Mitgliedstaaten vor und enthält die Anforderungen zur Erteilung und Aufrechterhaltung des Status „frei von BVD“ sowie die Anforderungen für die Verbringung von Rindern in Rinder Herden.

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Diagnostikzentrum des Landestierärztlichen Untersuchungsamtes in Aulendorf: BVD – neu im EU-Tiergesundheitsrecht verankert (PDF)

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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