Baden-Württemberg war mit seinen Bewerbungen auf der Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer erfolgreich. Mit den beiden erfolgreichen Vorschlägen in den Bereichen Elektromobilität und Stromabrechnung ist die Bundesregierung nun aufgefordert, die Verbraucherrechte weiter voranzutreiben.
„Um die Energiewende erfolgreich gestalten zu können, müssen die Interessen der Verbraucher an den neuen Technologien so gut wie möglich berücksichtigt werden. Mit unseren beiden erfolgreichen Vorschlägen ist die Bundesregierung nun aufgefordert, die Verbraucherrechte in den Bereichen Elektromobilität und Stromabrechnung weiter voranzutreiben „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk als Teil der virtuell gehalten Konferenz der Verbraucherschutzminister die Länder. Preistransparenz, einfache Zahlungsmöglichkeiten und moderne Abrechnungszeiten sind gut und wichtig für Personen an der Ladestation für E-Autos oder bei der Abrechnung ihres inländischen Stromverbrauchs. Es ist auch wichtig, die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre bei Zahlungsvorgängen zu gewährleisten
Kostentransparenz und moderne Zahlungsmethoden an der E-Ladestation
Im Bereich der Elektromobilität setzte sich Baden-Württemberg auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister für die Stärkung der Verbraucherinteressen ein.
„Beim Laden eines Elektroautos liegt der Fokus auf Preistransparenz. Verbraucher müssen den Preis vor dem Aufladen kennen. Dies gilt insbesondere für das spontane Aufladen ohne Vertrag. Wenn es um Preise geht, brauchen wir mehr Vergleichbarkeit, was durch die derzeit sehr unterschiedlichen Preise stark eingeschränkt wird. Wir setzen uns daher für die Einrichtung eines Büros für Markttransparenz zur Erhebung von Zöllen ein “, betonte Minister Hauk. Ladestationsbetreiber sollten verpflichtet sein, Preise, Preiskomponenten, Belegungsstatus und Zahlungsmöglichkeiten bis zu diesem Zeitpunkt zu melden und diese fortlaufend zu aktualisieren.
Das Bezahlen an den Ladestationen muss bei allen gängigen bargeldlosen Zahlungsmethoden so diskriminierungsfrei wie möglich sein. Dies beinhaltet die Möglichkeit, mit einer digital bereitgestellten App, mit einer Kreditkarte, einer virtuellen Kreditkarte oder mit einer Debitkarte zu bezahlen. Dabei sollte den Bedenken der Verbraucher in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
„Beim Laden und Bezahlen an den Ladestationen wird eine große Menge personenbezogener Daten übertragen. Wir haben daher die Bundesregierung um einen Bericht gebeten, wie Datenschutz und Datensicherheit in der Elektromobilität im Interesse der Verbraucher auf nationaler und EU-Ebene gewährleistet werden können “, betonte der Minister.
Verwenden Sie intelligente Stromzähler im Interesse der Verbraucher
„Mit der Energiewende werden die in vielen Haushalten verwendeten Stromzähler durch digitale Verbrauchsmessgeräte ersetzt. Damit die Verbraucher so weit wie möglich von der Verwendung dieser sogenannten „intelligenten Zähler“ profitieren können, folgten die Verbraucherminister der Bundesländer unserem Vorschlag und forderten die Bundesregierung auf, die Rechtsgrundlage für die monatliche Abrechnung des Stromverbrauchs zu schaffen. Sagte Minister Hauk.
Mit der Online-Ablesung des Stromverbrauchs und der monatlichen Abrechnung können auf die monatlichen Raten und die jährliche Schlussabrechnung verzichtet werden. Dadurch entfällt auch die Notwendigkeit der Rückzahlung von angesammelten Krediten und das zuvor bestehende Insolvenzrisiko bei verspäteter Rückzahlung großer Kredite durch den Stromversorger.
Die Initiative Baden-Württemberg soll auch sicherstellen, dass nur vom Verbraucheramt für Informationssicherheit (BSI) zertifizierte Smart Meter von Verbrauchern verwendet werden und nicht gesetzeskonforme Geräte kostenlos ausgetauscht werden. „Das Vertrauen in die neue Technologie ist von größter Bedeutung, damit die Verbraucher die neuen Möglichkeiten mit Zuversicht nutzen können. Intelligente Zähler ermöglichen nicht nur einen transparenteren und bewussteren Energieverbrauch, sondern liefern auch wertvolle Informationen darüber, ob und wie Energiekosten gesenkt werden können “, erklärte Minister Hauk.
Die Einführung dynamischer Stromtarife führt zu weiteren Vorteilen für die Verbraucher. Hierbei handelt es sich um Tarife, bei denen der Strompreis tagsüber nicht konstant ist, sondern dynamisch an die jeweilige Stromversorgung und den Stromverbrauch angepasst wird. Dynamische Tarife ermöglichen es, Strom gezielt zu nutzen, wenn er billig ist. „Intelligente Zähler helfen Verbrauchern, ihren Strom zu beziehen, wenn er billiger ist, beispielsweise zum Laden eines Elektroautos. Wir haben uns bemüht, die Verbraucher umfassend über die Vorteile und Preiskomponenten flexibler Tarife zu informieren “, betonte der Minister.
Smart Meter
Baden-Württemberg hat bereits mit mehreren Initiativen im Bundesrat und auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister zur Digitalisierung der Energiewende beigetragen, um den Verbrauchern eine aktive Teilnahme zu ermöglichen. Mit dem zunehmenden Fokus des Energieversorgungssystems auf erneuerbare Energien sind angesichts der volatilen Stromversorgung digitalisierte Verbrauchsmessgeräte erforderlich, um die Steuerung zu optimieren. Diese sogenannten Smart Meter sind ein wesentlicher Bestandteil für eine intelligente und effiziente Verbindung zwischen Energieerzeugung, Transport, Speicherung und Verbrauch. Wenn auch Steuerkästen an die Smart Meter angeschlossen sind, können steuerbare Verbrauchergeräte wie ein Autoladegerät über entsprechende Datenschnittstellen ein- und ausgeschaltet werden. Die Einführung flexibler Stromtarife ist Voraussetzung für eine tarifbasierte Kontrolle. Mit diesen Tarifen wirkt sich nicht nur der Strombedarf bei Nacht, sondern auch die tagsüber verfügbare Strommenge auf den aktuellen Stromtarif aus. Dies erfordert Informationen zu den anderen Preiskomponenten, die den Arbeitspreis bestimmen, beispielsweise zum Börsenkurs und zu anderen verbrauchs- oder angebotsabhängigen Preiskomponenten (abhängig von der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien).
Masterplan Ladeinfrastruktur
Die Bundesregierung formuliert in ihrer Masterplan-Ladeinfrastruktur (PDF) Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung der Ladeinfrastruktur bis 2030 und betont, dass der Schwerpunkt der Umsetzung der formulierten Maßnahmen auf den Verbrauchern liegt. Elektromobilität wird nur dann ein Erfolg sein, wenn sie von den Benutzern akzeptiert wird. Auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister haben die Bundesländer Baden-Württemberg und Berlin gemeinsam die von der Bundesregierung skizzierten strategischen Maßnahmen aufgegriffen und die Anforderungen so festgelegt, dass bei der Einrichtung einer Million öffentlich zugänglicher Personen der Schwerpunkt auf Verbraucherbedürfnissen und Benutzerfreundlichkeit liegt Ladestationen bis 2030. Dazu gehört auch die landesweite Mindestversorgung mit Ladestationen in ländlichen Gebieten und das Ziel, die Verbraucher zu motivieren, durch Ladestationen in der Nähe des Bahnhofs oder der Bushaltestelle auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
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Inspiriert von Landesregierung BW